Immobilienfonds: Verschiedene Fondstypen unter dem KAGB

Weiterhin erklärte Pirl, dass der BVI seine Investmentstatistik im Januar 2017 um KAGB-konforme geschlossene Fonds erweitert habe. Diese Statistik informiere monatlich über Vermögen und Mittelaufkommen auf Netto-Basis – gegliedert nach Assetklassen, Anbietern und Produktspektrum.

„In der BVI-Statistik können alle Kapitalverwaltungsgesellschaften – unabhängig einer BVI-Mitgliedschaft – ihr für den deutschen Absatzmarkt relevantes Produktspektrum aus offenen und geschlossenen Fonds sowie freien Mandaten im Vergleich zu anderen Gesellschaften zeigen“, erläuterte Pirl abschließend.

Fondsvehikel aus Steuersicht

In seinem Vortrag „Überblick über die Besteuerung von (Immobilien-) Fondsvehikeln auf der Vehikel- und der Anlegerebene nach dem Investmentsteuergesetz 2018“ berichtete Peter Maier, BVI, über die steuerlichen Möglichkeiten indirekter Immobilieninvestitionen.

Nach einer anfänglichen Einführung in die Besteuerung typischer Anlegergruppen gab er dabei einen Überblick über die Besteuerung verschiedener Vehikel, und stellte dabei klar, dass die Investition über typische Spezialfonds einige steuerliche Ausgestaltungsmöglichkeiten biete.

Dabei mahnte Maier an: „Diese Wahlrechte sollten sorgfältig unter Berücksichtigung der Besteuerung auf der Anlegerebene gegeneinander abgewogen werden.“

Neue Vielfalt richtig ausnutzen

Der Geschäftsführer der Warburg-HIH Invest Real Estate Gmbh, Felix Gold, referierte zum Thema „Die neue Klaviatur der Fondsgestaltung – oder die Nutzung der Vielfalt“.

Dabei sprach er an, dass die Ausweitung der regulierten Fondsvehikel für Immobilieninvestments die mit dem KAGB im Jahr 2013 geschaffen wurde, quasi nur von durch offene Spezialfonds und geschlossene Investmentkommanditgesellschaften (InvKG) genutzt werde.

Dieses Vehikel werde von institutionellen Investoren aus Deutschland sehr gut aufgenommen. Im Begleich zu Luxemburger Vehikeln bieten die deutschen Fondstypen im Regelfall gleichwertige, wenn nicht besser passende Plattformen.

Die neue InvKG werde beispielsweise vielfach für Club-Investmentfonds genutzt, in denen jeweils eine Anlagestrategie von einem feststehenden, kleinen Anlegerkreis umgesetzt werde.

Neue Fondsvehikel in der Praxis

Die Juristin Bettina Kempinger von der Bayerischen Versorgungskammer beendete die Vorträge mit dem Statement: „KAGB hat in der Praxis wenig verändert.“

Ihr Vortrag „Praxiserfahrungen mit den neuen Fondsvehikeln aus Sicht eines institutionellen Investors“ berichtete aus den Erfahrungen des Umgangs mit dem KAGB in ihrem beruflichen Alltag. (bm)

Foto: Shutterstock

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