Milliarden-Entlastung für Krankenversicherte kommt 2019

Seit 2015 setzt sich der Beitrag aus einem einheitlichen allgemeinen Satz und einem flexiblen Zusatzbeitrag zusammen. Der feste Satz liegt bei 14,6 Prozent und wird je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert.

Zusatzbeiträge, die Kassen für sich festlegen können, schultern die Mitglieder bisher allein. Sie liegen derzeit im Schnitt bei einem Prozent. Die Rückkehr zur Parität war ein Kernanliegen der SPD in der großen Koalition.

Der Gesundheitsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Kai Helge Vogel, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Das ist eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft.“

Gesundheitskosten steigen immer weiter

Zwar seien kurzfristige Einsparungen nicht so groß. Bei einem Zusatzbeitrag von einem Prozent und einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro seien es zehn Euro im Monat.

Doch da die Gesundheitskosten absehbar immer weiter steigen, weil die Bevölkerung älter wird und der medizinisch-technische Fortschritt teuer ist, falle der Schritt langfristig immer stärker ins Gewicht.

Verbraucherschützer Vogel lobte die ebenfalls beschlossene Entlastung von Selbstständigen mit geringen Einkommen. Diese seien durch die Krankenkassenbeiträge bisher oft völlig überlastet. Das betreffe vor allem Solo-Selbstständige wie Kioskbesitzer oder Taxiunternehmer.

Seite drei: Kassen müssen ab 2020 Reserven abbauen

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