Audit only firms – Lösung oder Irrweg?

Es sollen also Prüfungsgesellschaften etabliert werden, die nur und ausschließlich gesetzliche oder freiwillige Jahresabschlussprüfungen und keinerlei andere Dienstleistungen anbieten dürfen.

Ein solcher Ansatz ist strikt zu unterscheiden von einer gegebenenfalls auch harten Trennung von Prüfung und Beratung im identischen Mandat. Demnach darf der Abschlussprüfer im geprüften Mandat keinerlei weitere Dienstleistungen erbringen.

Bereits die letzte Abschlussprüfer-Regulierung vom 16. Juni 2014 enthält im Kern eine solche Trennung von Prüfung und Beratung.

Wenn man ehrlich ist, wird man das Konzept von verbotenen Nicht-Prüfungsleistungen einerseits und doch zulässigen Beratungsleistungen andererseits insbesondere im steuerlichen Bereich in Frage stellen müssen.

Vorschlag ist gut nachvollziehbar

Fakt ist, dass im Segment der Public Interest Entities (PIE) in der Praxis ganz überwiegend bereits jetzt eine klare Trennung von Prüfung und Beratung vorherrscht.

Deshalb kann man den Vorschlag einer Trennung von Prüfung und Beratung im identischen Mandat gut nachvollziehen; er würde gegebenenfalls keine wesentlichen Änderungen in dem gehobenen Segment der Branche bedeuten.

Seite vier: Zwei große Themen

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