2012 wird ein Jahr der Entscheidungen

Regulierung setzt Banken und Initiatoren unter Druck

Verschärft wird der Druck einmal mehr durch die Politik. Da sind zum einen die Banken. Sie müssen nach dem Willen der Europäischen Bankenaufsicht ihre Kernkapitalquote deutlich erhöhen. Das geht entweder durch eine Erhöhung der Eigenmittel oder aber durch eine Reduzierung der Kreditsumme. Betroffen davon ist vor allem die in der Schiffsfinanzierung stark engagierte Commerzbank, zu der auch die Deutsche Schiffsbank gehört. Sie scheint vor allem auf die Reduzierung des Kreditvolumens zu setzen, was derzeit nicht wenige Fonds zu spüren bekommen. Es ist wohl kein Zufall, dass die Commerzbank in die Fondspleiten sowohl bei KGAL als auch bei Dr. Peters involviert war.

Die zweite regulatorische Herausforderung des kommenden Jahres ist das jüngst verabschiedete Vermögensanlagengesetz, das Anfang Juni 2012 in Kraft tritt. Es bringt für die Initiatoren anders als für den Vertrieb zwar noch keine grundlegende Umwälzung, aber eine Reihe von Veränderungen in Zusammenhang mit den Prospekten. Dazu zählen einige Details der Prospektinhalte, das Vermögensanlageninformationsblatt („Beipackzettel“) sowie die Prüfung des Prospektes durch die BaFin auch auf Verständlichkeit und Widerspruchsfreiheit („Kohärenz“).

Vor allem letzteres scheint Initiatoren Sorge zu bereiten. Sie befürchten durch die erweiterte Prüfung und eine veränderte Regelung zur Bearbeitungsfrist unkalkulierbare Verzögerungen. Die Sorge scheint jedoch unbegründet. Ähnliche Vorbehalte gab es auch 2005, als die gesetzliche Prospektpflicht eingeführt wurde. Doch die Abläufe haben sich damals schnell eingespielt.

BaFin setzt auf Transparenz

Die Behörde zeigt sich zudem durchaus kooperativ. So informierte die BaFin schon unmittelbar nach der Verabschiedung des Gesetzes rund 300 Interessierte auf einem Workshop in Frankfurt über die notwendigen Anpassungen. Zudem bietet sie an, Fragen im Vorfeld zu beantworten und veröffentlichte in ihrem jüngsten BaFin-Journal gar eine Liste der insgesamt zehn Ansprechpartner mit direkter Durchwahl und E-Mail-Adresse. Kein schlechter Service für eine Behörde.

Auch werden die Beamten unmittelbar nach dem 31. Mai 2012 vermutlich nicht sonderlich viel zu tun haben. Anders als 2005 dürfen alle Prospekte, die vor dem Stichtag nach dem bisherigen Gesetz gestattet wurden, weiter verwendet werden. Nicht wenige Initiatoren werden wohl die Gestattung der für das zweite Halbjahr geplanten Fonds nach Möglichkeit vorziehen. Die BaFin befürchtet bereits einen Stau im Mai und appelliert an die Anbieter, sie möglichst frühzeitig über geplante Anträge zu informieren.

Seite 3: Engpass Prospektnachträge

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