Altersvorsorgereform: Was sich ab 2027 für Immobiliensparer ändert

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Symbolbild.

Ab 2027 wird die Riester-Rente grundlegend reformiert – auch die Eigenheimrente ändert sich. Die Grundzulage steigt deutlich, neue Berechtigte kommen hinzu, und bestehende Verträge stehen vor einer wichtigen Weichenstellung. Was Sparer jetzt wissen müssen.

Die Eigenheimrente bleibt auch nach der Altersvorsorgereform ein anerkannter Baustein der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Das Grundprinzip ändert sich nicht: Der Staat fördert weiterhin selbstgenutztes Wohneigentum – beim Kauf, Bau, bei der Umschuldung oder der energetischen Modernisierung. Entweder entnehmen Sparer Kapital aus ihrem Altersvorsorgevertrag und investieren es direkt in die Immobilie, oder sie lassen ihre Tilgungsleistungen steuerlich wie Altersvorsorgebeiträge behandeln. Darauf weist die Bausparkasse Schwäbisch Hall hin.


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Was sich ab 2027 grundlegend ändert, ist die Förderlogik. Statt fester Zulagen richtet sich die Förderung künftig nach den tatsächlich eingezahlten Beiträgen. Für die ersten 360 Euro Sparleistung pro Jahr zahlt der Staat 50 Cent je eingezahltem Euro dazu. Für weitere Einzahlungen gibt es 25 Cent je Euro. Insgesamt sind so bis zu 540 Euro Förderung pro Person und Jahr möglich – bisher lag die maximale Grundzulage bei 175 Euro. Förderfähig ist eine jährliche Eigenleistung von bis zu 1.800 Euro, der Mindestbeitrag steigt von 60 auf 120 Euro im Jahr.

Die Kinderzulage wird vereinheitlicht: Unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes sind bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr möglich, sofern die monatliche Eigenleistung mindestens 25 Euro beträgt. Matthias Zott, Experte bei Schwäbisch Hall, ordnet die Neuerungen ein: „Die Grundzulage wird mehr als verdreifacht und mehr sparen wird belohnt – das ist ein starkes Signal für den Aufbau einer Altersvorsorge. Besonders Familien profitieren: Ein Elternpaar mit zwei Kindern kann bis zu 1.680 Euro Förderung im Jahr erhalten – bisher waren es maximal 950 Euro im Jahr extra.“

Neue Förderberechtigte und vereinfachtes Wohnförderkonto

Erstmals stehen die Fördermöglichkeiten ab 2027 auch Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden offen – ein Kreis, der bislang von der Riester-Förderung weitgehend ausgeschlossen war. Daneben vereinfacht sich die Versteuerung über das Wohnförderkonto: Die bislang jährlich anfallende zweiprozentige Erhöhung entfällt, der Besteuerungszeitraum wird von 20 auf fünf Jahre verkürzt.

Ab 2028 ändert sich zudem die Verwendungslogik: Der bisherige Mindestentnahmebetrag wird durch einen einheitlichen Mindestaufwandsbetrag von 3.000 Euro ersetzt. Insgesamt zielt die Reform darauf ab, das System transparenter und einfacher handhabbar zu machen – ohne den Kerngedanken der geförderten Wohneigentumsbildung aufzugeben.

Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und laufen unverändert weiter. Neuabschlüsse nach dem bisherigen System sind noch bis Ende 2026 möglich. Ab Januar 2027 ist ein Wechsel in die neue Fördersystematik jederzeit möglich – allerdings unwiderruflich.

Bestehende Verträge: Wechseln oder behalten?

Ob ein Wechsel in das neue System sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab: verbleibende Zeit bis zum Renteneintritt, Anzahl der Kinder, monatliche Sparfähigkeit. Zott rät zur Besonnenheit: „Mein Tipp: sich am besten noch in 2026 individuell beraten lassen, bestehenden Vertrag und Verwendung auf alle Vorteile checken und dann in Ruhe entscheiden.“ Eine Kündigung bestehender Verträge sei in fast keinem Fall empfehlenswert, da bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssten.

Das bisherige Fördersystem ist tendenziell vorteilhaft, wenn die Sparleistung geringer ausfällt, mehrere Kinder vorhanden sind oder der Renteneintritt näher rückt. Die neue Förderung ab 2027 rechnet sich vor allem für Sparer, die höhere Beiträge einzahlen können. Entscheidend sind Einkommen, Sparfähigkeit, Familienstand und individuelle Vorsorgeziele.

Abschluss noch 2026 – für wen das relevant ist

Ein Neuabschluss bis Ende Dezember 2026 kann sich lohnen: Sparer sichern sich damit Zulagen und einen möglichen Steuervorteil nach dem alten System noch für das laufende Jahr – je nach Alter kommt gegebenenfalls ein Berufsstarter-Bonus hinzu. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit erhalten, später in das neue Fördersystem zu wechseln.

Zott fasst die Empfehlung zusammen: „Wer für die eigenen vier Wände spart und mietfreies Wohnen im Alter anstrebt, sollte jetzt die eigene Situation prüfen und gleich starten, um die staatliche Förderung optimal auszuschöpfen.“ Weiter ergänzt er: „Entscheidend ist, die Lösung zu wählen, die zur persönlichen Lebenssituation passt. Eine individuelle Beratung hilft, sie zu finden.“

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