D.i.i.-Insolvenz: War es wirklich nur die Marktschwäche?

D.i.i. hatte unlängst zudem an anderer Stelle Ärger. Das Unternehmen ist nach eigenen Angaben selbst Opfer eines Betrugs geworden. Über mehrere Jahre hinweg habe ein betrügerisches Netzwerk von Dienstleistungs-Unternehmen die Gruppe in Zusammenhang mit Aufträgen für Wohnungssanierungen und Instandhaltungsmaßnahmen vorsätzlich getäuscht und geschädigt. Der Schaden soll gemäß einer Anlegerinformation vom 30. Dezember 2023 fondsübergreifend bei rund 137.000 Euro liegen und von 2020 bis 2022 entstanden sein, schreibt wiederum Loipfinger. 

Die Finanzaufsicht BaFin habe eine Sonderprüfung der D.i.i. initiiert, wahrscheinlich bei der hauseigenen Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) D.i.i. Investment GmbH, und will die Wirksamkeit der Compliance-Prozesse untersuchen, wie die D.i.i. im Februar 2024 ihren Investoren mitteilte. Ob wirklich der – vergleichsweise geringe – behauptete Betrugsschaden dafür Ausschlag gebend war oder nicht doch die zeitweise Inhaftierung von zwei der drei Aktionäre, wird aus den zitierten Textstellen indes nicht sicher deutlich. Schließlich ist die BaFin auch für die Inhaberkontrolle von KVGen zuständig. So oder so: Auch eine BaFin-Sonderprüfung macht potenzielle Geldgeber tendenziell nervös.

AG Frankfurt zieht Insolvenzverfahren an sich

Derweil finden sich in den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen bis heute (8. April 2024, 18.00 Uhr) noch immer keine Einträge zu Insolvenzverfahren von D.i.i.-Unternehmen. Lediglich das Amtsgericht Frankfurt am Main teilt unter dem Aktenzeichen 810 IE 1/24 D mit: „In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, (…) erklärt sich das Amtsgericht Frankfurt am Main für Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unternehmen für zuständig, die der Unternehmensgruppe ‚d.i.i. Immobilien‘ angehören, bestehend aus den aus der Anlage aufgeführten Unternehmen“. Die Anlage ist der Mitteilung jedoch nicht beigefügt. 

Der Schritt ist ungewöhnlich, weil die D.i.i. ihren Sitz im benachbarten Wiesbaden hat und Insolvenzverfahren normalerweise am Sitz des betroffenen Unternehmens stattfinden. Der Rechtsanwalt Marc Gericke, Gericke Rechtsanwaltsgesellschaft, mutmaßt auf der Website anwalt.de, der Grund könne sein, dass die BaFin ihren Sitz in Frankfurt hat und bei der Insolvenz der von ihr beaufsichtigten D.i.i. Investment, also der KVG, zuständig wäre. Dann sei die Behandlung des gesamten Komplexes an einem Amtsgericht verfahrenstechnisch durchaus hilfreich.

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