Die geplante Pflegereform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken würde das Armutsrisiko für Pflegeheimbewohnende weiter verschärfen. Das ist das Ergebnis eines Kurzgutachtens des Bremer Gesundheitsökonomen Prof. Heinz Rothgang, das die DAK-Gesundheit in Auftrag gegeben hat. Im Kern geht es um die zeitliche Staffelung der Zuschläge, die Heimbewohnende je nach Aufenthaltsdauer erhalten. Diese sollen nach den bisher bekannten Plänen künftig gestreckt werden – mit unmittelbaren finanziellen Folgen für die Betroffenen.
Würden die neuen Zuschlagsregelungen sofort in Kraft treten, stiege der durchschnittliche Eigenanteil für alle Heimbewohnenden unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer um 161 Euro im Monat. Wer seit Januar dieses Jahres im Heim lebt, müsste innerhalb von viereinhalb Jahren – also bis zur maximalen Entlastungsstufe von 75 Prozent – insgesamt knapp 20.000 Euro zusätzlich aus eigener Tasche zahlen. Bis 2035 würde sich die Gesamtbelastung durch Eigenanteile auf mehr als 4.500 Euro monatlich summieren, was einem Kostenzuwachs von 330 Euro gegenüber der aktuellen Rechtslage entspräche.
DAK-Vorstandsvorsitzender Andreas Storm kritisiert die Pläne scharf: „Das Armutsrisiko Pflege würde durch die Reform weiter zunehmen. Schon jetzt hat die Sozialhilfequote für Pflegeheimbewohnende einen historischen Höchststand von fast 38 Prozent erreicht. Wenn sich diese Spirale aufgrund der vorgesehenen Maßnahmen noch schneller dreht, nähern wir uns im nächsten Jahrzehnt immer mehr der 50-Prozent-Marke. Das ist nicht akzeptabel.“
Sozialhilfeausgaben könnten sich auf zwölf Milliarden Euro mehr als verdoppeln
Parallel zu den steigenden Belastungen für Heimbewohnende wachsen auch die Kosten für die kommunalen Sozialhilfeträger. Laut den Berechnungen von Prof. Rothgang könnte die Sozialhilfequote für Pflegeheimbewohnende bis 2035 auf rund 46,2 Prozent ansteigen. Bei geltendem Recht würden sich die Sozialhilfeausgaben bis dahin auf rund zehn Milliarden Euro erhöhen – ausgehend von knapp fünf Milliarden Euro im laufenden Jahr. Greifen die geplanten Reformmaßnahmen, kämen im Jahr 2035 allein durch die Neuregelung rund zwei Milliarden Euro an Mehrausgaben hinzu, sodass die Gesamtbelastung bei rund zwölf Milliarden Euro läge.
Storm mahnt, die Konsequenzen für die Kommunen nicht zu unterschätzen: „Gleichzeitig würde dieser Schritt massive finanzielle Mehrbelastungen für die kommunalen Sozialhilfeträger bedeuten. Diese Maßnahme würde die Pflegekrise nicht lösen, sondern noch einmal drastisch verschärfen. Gemeinsam mit anderen Kürzungen droht ein pflegepolitischer Kahlschlag, den die Bundesregierung stoppen muss.“
Der DAK-Chef fordert stattdessen eine strukturelle Lösung zur Schließung der Finanzierungslücken in der Pflegeversicherung, „die die Lasten fair verteilt und keine weitere finanzielle Überforderung vieler Heimbewohnenden nach sich zieht“.
Gutachter Rothgang: Reform führt Pflegeversicherung ad absurdum
Prof. Rothgang bewertet den geplanten Reformansatz grundsätzlich kritisch. „Ein solcher Reformansatz erzeugt nur Verlierer und gefährdet das langfristige Ziel der sozialen Pflegeversicherung. Anstatt die ohnehin schon zu hohen Kosten für die Heimbewohnenden effektiv zu deckeln, nehmen deren Belastungen aufgrund der Leistungskürzungen weiter zu. Ein wirksamer Schutz gegen das Armutsrisiko Pflegebedürftigkeit ist mit diesem Ansatz nicht möglich. Damit führt sich die Pflegeversicherung selbst ad absurdum.“











