Das Landgericht München hat heute eine Beschwerde gegen die Inhaftierung von Andreas Schmid, Chef des Münchener Medienfonds-Initiators VIP, als unbegründet zurückgewiesen. Das erfuhr cash-online exklusiv von der Münchener Staatsanwaltschaft. Schmid sitzt seit Anfang Oktober in München in Untersuchungshaft. Gemeinsam mit weiteren Verantwortlichen des Hauses VIP wird ihm gewerbsmäßiger Betrug und Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Mittelverwendung der Filmfonds VIP 3 und 4 vorgeworfen (cash-online berichtete mehrfach).
Die vierte Strafkammer des Münchener Gerichts entschied heute, es bestehe gegen Schmid weiterhin der dringende Tatverdacht auf Steuerhinterziehung in drei Fällen sowie auf gewerbsmäßigen Betrug. Auch der Haftgrund der Flucht- und Verdunkelungsgefahr besteht nach Ansicht der Richter nach wie vor. Mildere Maßnahmen wie etwa die Hinterlegung einer Kaution kämen nicht in Betracht.
Damit bleibt Schmid bis auf weiteres inhaftiert. Laut Staatsanwaltschaft München werden nach wie vor die Geldströme bei den VIP-Fonds 3 und 4 geprüft. Dies werde noch einige Monate in Anspruch nehmen. Aufgrund einer nach sechs Monaten obligatorischen Haftprüfung seitens des Oberlandesgerichts müsse nun allerdings beschleunigt weiterermittelt werden.