Haftpflicht: Schutz vor dem finanziellen Ruin

Schlüsselverlust: Wer fremde, private Schlüssel (auch zentrale Schließanlagen) verliert, sollte das bis zu einer bestimmten Höhe mitversichert haben. Sinnvoll wären mindestens 20.000 Euro für fremde, private Schlüssel und bis 20.000 Euro für die zentrale Schließanlage der Haus- und Wohnungstür.

Bauherrenhaftpflicht: Kleinere Bauvorhaben für An- oder Umbauten sollten über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert sein. Beachten Sie die vereinbarten Bausummenbegrenzungen. Sie sollte bei mindestens 60.000 Euro liegen.

Gefälligkeitsschäden: Von einem Gefälligkeitsschaden spricht man, wenn die Schadensursache in einer Handlung aus einer Gefälligkeit heraus entsteht. Dies kann beispielsweise ein Schaden sein, der entsteht, wenn Sie beim Nachbarn während des Urlaubs die Blumen gießen oder Bekannten beim Umzug helfen oder bei Renovierungsarbeiten.

Nach ständiger Rechtsprechung müssen Sie aber bei leicht fahrlässig verursachten Schäden keinen Ersatz leisten. Das führt häufig zu einer Belastung der Freundschaft. Deshalb sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Ihr Vertrag den Einschluss solcher Gefälligkeitsschäden vorsieht. Dies sollte zumindest bis zu einer Höhe von 10.000 Euro der Fall sein.

Internetschäden: Die Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten, etwa durch E-Mail oder im Internet, ist mit Risiken verbunden, die zur Haftung führen können. Ein guter Vertrag sollte das berücksichtigen.

Darüber hinaus gibt es unzählige weitere Risiken, die bei Bedarf abgesichert sein sollten: Haben Sie zum Beispiel von Ihrem Arbeitgeber Schlüssel für die Dienstgebäude, spielen Sie mit ferngelenkten Modellfahrzeugen oder Flugmodellen oder üben Sie andere ungewöhnliche oder gefährliche Hobbys aus, dann sollten Sie sich immer um die Frage des Haftpflichtschutzes kümmern – am besten schriftlich mit Ihrem Versicherer, damit es im Schadensfall nicht zum Ärger kommt.

Eine Besonderheit gilt, wenn Sie Tierhalter sind: Denn wenn Sie privat Hunde oder Pferde halten, sollten Sie immer eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.

Im Gegensatz zu Katzen und anderen zahmen Kleintieren sind Hunde, Pferde oder auch exotische Tiere nicht in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Achten Sie auch beim Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung auf gute Versicherungsbedingungen.

Bei einer Hundehaftpflichtversicherung sollte ein weltweiter Versicherungsschutz, Mietsachschäden an Wohnräumen oder auch das privates Hüten fremder Hunde eingeschlossen sein.

Da es von Anbieter zu Anbieter erhebliche Beitrags- und Leistungsunterschiede gibt und damit man auf Änderungen zeitnah reagieren kann, sollte immer nur ein Jahresvertrag abgeschlossen werden.

Autor Thorsten Rudnik ist Vorstand beim Bund der Versicherten e. V. in Henstedt-Ulzburg.

Foto: Shutterstock

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