Bei den Nachhaltigkeitsbemühungen der Versicherungsbranche steht die Schadenregulierung bisher noch nicht besonders im Fokus. Das überrascht, denn gerade im Kompositbereich ist sie ein wichtiger Bestandteil nachhaltiger Versicherungsprodukte. Genauso wie eine Beratung, die Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigt, eine nachhaltig ausgerichtete Kapitalanlage oder wirksame Präventionsangebote. Kommt es trotz Prävention zum Leistungsfall, dann lassen sich drei zentrale Hebel für eine nachhaltige Schadenregulierung unterscheiden: die Vergabe, die Regulierung selbst und das Vertragswerk. Künftig wird die nachhaltige Schadenregulierung weiter an Bedeutung gewinnen – sowohl für den Gesetzgeber als auch für die Kund:innen.
Vergabe, Regulierung, Vertrag
Die Ebene der Vergabe betrifft zum einen Versicherungsunternehmen, die heute schon im Rahmen einer Positivauswahl von Sachverständigen oder Loss-Adjusting-Unternehmen soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen. Künftig dürfte diese Praxis aufgrund regulatorischer Anforderungen (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bzw. Corporate Sustainability Due Diligence Directive) weiter an Bedeutung gewinnen. Lagert ein Unternehmen etwa die Schadenbearbeitung oder Schadensregulierung aus, können im Einzelfall auch die eigenen ESG-Vorgaben für den beauftragten Dienstleister gelten.
Andererseits können nicht nur Versicherungsunternehmen, sondern auch Schadenregulierer ESG-Kriterien heranziehen, wenn sie Unternehmen mit der Schadenregulierung beauftragen oder für eine Zusammenarbeit auswählen. Neben Fragen der guten Unternehmensführung, etwa bei der Auftragsvergabe, und ökologischen Aspekten wie CO2-Ausstoß oder Schadstofffreiheit spielen dabei vor allem soziale Standards eine wichtige Rolle. Gerade im Handwerk geht es vor allem um Arbeitsschutz und faire Arbeitsbedingungen.
Die Schadenregulierung vor Ort berührt vor allem ökologische Fragen. Entscheidend ist, ob Schäden ressourcenschonend behoben werden, etwa durch Reparaturen und, wenn möglich, den Einsatz gebrauchter Ersatzteile. Konkrete Orientierung für das Prinzip „Build back better“, also einen klimaresilienteren Wiederaufbau, bietet die GDV-Richtlinie VdS 6038 aus dem Jahr 2025.
Darin werden Nachhaltigkeitsziele für die Sanierung von Schäden in der Sachversicherung formuliert. Genannt werden unter anderem Energieeinsparungen, Reparatur oder Reinigung statt Ersatz sowie der Einsatz schadstoffarmer Materialien. Nachhaltige Schadenregulierung bringt dabei nicht nur ökologische Vorteile: Gebrauchte Ersatzteile sind oft schneller verfügbar, Reparaturen meist weniger aufwändig. Das kann die Schadenbehebung beschleunigen, Betriebsausfälle verringern und die Kundenzufriedenheit erhöhen.
Was in Versicherungsverträgen steht, lässt sich meist leichter messen und vergleichen als die Kriterien, nach denen Handwerksunternehmen ausgewählt werden. Um solche Regelungen einzuordnen, ist allerdings Fachwissen zu den Versicherungsbedingungen nötig. Bisher tragen etwa Gebäude- oder Hausratversicherung Mehrkosten meist nur dann, wenn sie durch behördliche Wiederaufbaubeschränkungen oder technischen Fortschritt entstehen. Denkbar wäre jedoch auch eine Regelung, die Mehrkosten für eine Wiederherstellung mit verbesserter Nachhaltigkeitsperformance umfasst. Nach unserer Einschätzung wäre dies ein innovativer Schritt für den Markt.
Sichtbare Nachhaltigkeit schafft Vertrauen
Die auf den ersten Blick oft abstrakte Verbindung von Nachhaltigkeit und Versicherungsprodukten lässt sich im Bereich der Schadenregulierung sehr konkret und bildlich beschreiben. Wie eine YouGov-Erhebung im Auftrag der Beratung Wavestone aus dem Jahr 2024 zeigt, wusste in Deutschland nur rund ein Viertel der Befragten, was Nachhaltigkeit im Versicherungskontext bedeutet. Umso wichtiger ist eine verständliche und EmpCo-konforme Kommunikation.
Sichtbare Nachhaltigkeit schafft Vertrauen
Konkret ausbuchstabierte Bezüge zwischen Schadenregulierung und ESG-Kriterien schaffen Orientierung und greifen das Kundeninteresse an Nachhaltigkeit auf. Für mehr als die Hälfte der Befragten war Nachhaltigkeit wichtig, mit einem besonderen Schwerpunkt auf soziale Aspekte (62 %) vor Governancefragen (59 %) und ökologischen Kriterien (53 %). In der Kommunikation sollte es daher nicht nur um Ressourceneinsparungen gehen, sondern auch um Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz in der Schadenregulierung.
Die Schadenregulierung macht Nachhaltigkeit für Kund:innen greifbar und verständlich. Im Leistungsfall wird sichtbar, ob sich Nachhaltigkeitsziele tatsächlich in der Praxis niederschlagen, etwa durch faire Arbeitsbedingungen bei Dienstleistern, ressourcenschonende Reparaturen, den Einsatz gebrauchter Ersatzteile oder klar formulierte ESG-Kriterien in Verträgen. Versicherer, die diese Chancen nutzen, können regulatorische Anforderungen nicht nur als Pflicht begreifen, sondern auch als Chance für glaubwürdige Kommunikation, eine stärkere Kundenorientierung und mehr Vertrauen.
Elena Ball ist Senior Analystin bei der Kölner Ratingagentur Assekurata













