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Haushaltsgesetz 2026: Wem Italiens Gold gehört und was das bedeutet

Gold Italien
Foto: ChatGPT
Der italienische Staat darf nicht einfach auf die Goldreserven zugreifen, etwa um Löcher im Staatshaushalt zu stopfen.

Am 1. Januar ist das italienische Haushaltsgesetz 2026 in Kraft getreten. Eine Passage zu den Goldreserven der Banca d’Italia hatte zuvor eine intensive politische Debatte ausgelöst. Gastbeitrag von Dr. Trixie Alexandra Bastian, Kanzlei Rödl

Die Diskussion um die italienischen Goldreserven ging auf einen Vorschlag des Senators Lucio Malan der Partei Fratelli d’Italia zurück. Dieser hatte Ende November 2025 im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum Erlass des Haushaltsgesetzes 2026 vorgeschlagen, eine Formulierung aufzunehmen, nach der „die von der Banca d’Italia verwalteten und gehaltenen Goldreserven dem Staat im Namen des italienischen Volkes gehören“.

Im Grunde genommen gehören die italienischen Goldreserven dem Staat im Namen des italienischen Volks, unabhängig von der Formulierung im Haushaltsgesetz. Das von der Zentralbank gehaltene Gold gilt als öffentliches Vermögen. Gemäß der Europäischen Verträge werden die Goldreserven aber von der Banca d’Italia zum Zwecke der Währungsstabilität verwaltet, sind also der Verfügungsbefugnis des Staates entzogen. Das bedeutet, dass der italienische Staat nicht einfach auf die Goldreserven zugreifen darf, etwa um Löcher im Staatshaushalt zu stopfen. Das italienische Haushaltsgesetz 2026 wird hieran nichts ändern. Auf Grundlage der Vorschriften der Europäischen Währungsunion wäre für ein entsprechendes nationales Manöver auch kein Raum. Entsprechend haben sich sowohl die Banca d’Italia als auch die Europäische Zentralbank irritiert über den Vorschlag gezeigt.


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Der Vorschlag dürfte in erster Linie den Zweck verfolgt haben, die Eigentümerschaft des Goldes ausdrücklich zu betonen und die Souveränität des italienischen Staates auch im europäischen Währungssystem zu unterstreichen. Er war mithin insbesondere symbolischer Natur und war jedenfalls medienwirksam. Italien ist nach den Vereinigten Staaten und Deutschland mit rund 2.452 Tonnen Gold der weltweit drittgrößte Halter von Goldreserven. Das ist ein beeindruckendes Vermögen, eine politische Debatte hierüber impliziert emotionale Reaktionen des Publikums. Andere wichtigere Themen sind dadurch in der öffentlichen Diskussion um das Haushaltsgesetz leider in den Hintergrund gerutscht.

Die Formulierung zur Inhaberschaft der Goldreserven wurde in das finale, am 1. Januar in Kraft getretene Haushaltsgesetz tatsächlich aufgenommen, allerdings in gemäßigter Form. Nach einem persönlichen Gespräch zwischen Wirtschaftsminister Giancarlo Giorgetti und EZB-Präsidentin Christine Lagarde wurde ein ausdrücklicher Verweis auf die einschlägigen Vorschriften des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hinzugefügt, um klarzustellen, dass der Zweck der Goldreserven unverändert bleibt: Diese werden zum Zwecke der Währungsstabilität gehalten und dienen auch weiterhin nicht der Finanzierung öffentlicher Ausgaben.

Dagegen wurde der Vorschlag der Einführung einer „Goldsteuer“ auf private Goldvermögen, der auf Abgeordnete der Parteien Lega und Forza Italia zurückging, letztlich nicht im Haushaltsgesetz umgesetzt. Dieser sah die Durchführung eines freiwilliges steuerlichen Bewertungsverfahrens für private Besitzer nicht dokumentierter Goldbestände und die einmalige Besteuerung mit einem ermäßigten Steuersatz von 12,5 Prozent vor. Idee hinter der Initiative war es, das in privaten Haushalten „versteckte“ Gold aufzudecken und eine sofortige Einnahme für den italienischen Staat zu generieren.

Trixie Alexandra Bastian ist als deutsche Anwältin bei der Wirtschaftskanzlei Rödl in Mailand tätig und berät insbesondere deutsche und italienische Unternehmen im Rahmen von M&A-Transaktionen und in vertrags- und gesellschaftsrechtlichen Fragen.

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