„IDD und Mifid II geben der Honorarberatung Rückenwind“

Wenn die Umsetzung der IDD Maklern eine hybride Vergütung erlaubt, könnte sich der Marktanteil der Honorarberatung in den kommenden Jahren auf bis zu zwanzig Prozent erhöhen, glaubt Volker Britt, Geschäftsführer der Göttinger Plattform für Honorarberatung Honorarkonzept.

Volker Britt Honorarkonzept
Volker Britt: „Viele Vermittler nach Paragraf 34f GewO arbeiten hybride – gegen Provision und Honorar.“

Cash.Online: Provisionen sind die dominante Vergütungsform im deutschen Vermittlermarkt. Sind Verbraucher bereit, ein Honorar für ansonsten „kostenfreie“ Beratungsleistungen zu zahlen?

Britt: Unsere Erfahrung zeigt: Je besser ein Kunde über tatsächliche Kosten in der vermeintlich „kostenlosen Beratung“ und den Nutzen der Honorarberatung informiert ist, desto eher ist er bereit ein Honorar zu zahlen.

Es ist wichtig, potenzielle Honorarkunden im Erstgespräch über die Höhe der Kosten im Provisionsgeschäft aufzuklären und den Mehrnutzen der Honorarberatung für den Kunden zu verdeutlichen.

Das „Honoraranlageberatungsgesetz“ sollte die Honorarberatung födern, wurde aber auch von Vertretern der Zunft kritisiert. Wie beurteilen Sie den Regulierungsschritt?

Indirekt hat die Bundesregierung die Honorarberatung gestärkt, weil sie das Thema einmal mehr auf die Agenda gebracht hat. Mit dem Gesetz an sich und der neuen Kategorie „Honorar-Finanzanlagenberater“ hat das aber wenig zu tun.

Bewertet man den Erfolg des Gesetzes nach den 139 eingetragenen Vermittlern nach Paragraf 34h Gewerbeordnung (GewO), muss man sagen: Kein Effekt.

Dem gegenüber stehen 37.300 Vermittler nach Paragraf 34f GewO. Und dort sehen wir einen Effekt: Viele 34f-Vermittler arbeiten hybride – gegen Provision und Honorar.

Seite zwei: „Der Fehler beim Paragraf 34h GewO liegt in der Exklusivität“

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