Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat ein umfassendes Reformpapier zur gesetzlichen Rentenversicherung veröffentlicht. Unter dem Titel „Reformvorschläge zur GRV – Neue Ansätze für Versorgungsniveau, Renteneintritt und Systemgerechtigkeit“ legen Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Prof. Michael Hauer und Dr. Andreas Kick gleich mehrere Reformansätze für die Zukunft der gesetzlichen Rente vor.
Der Zeitpunkt für die Veröffentlichung sei bewusst gewählt, so die Autoren. Im Juni 2026 will die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission ihre Vorschläge für die langfristige Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung vorlegen. Das IVFP will nach eigenen Angaben frühzeitig eigene Impulse in die politische Diskussion einbringen. Ziel sei es nicht, bereits beschlossene Maßnahmen zu kommentieren, sondern die Debatte aktiv mitzugestalten.
Im Zentrum der Kritik steht die bisherige politische Orientierung am allgemeinen Rentenniveau von 48 Prozent. Diese Kennzahl basiere auf der Modellrechnung eines sogenannten Eckrentners mit 45 Beitragsjahren und durchgehend durchschnittlichem Einkommen. Nach Auffassung der Autoren bildet diese Größe die tatsächliche Versorgungssituation vieler Versicherter nur unzureichend ab. Erwerbsbiografien mit Teilzeitphasen, unterbrochenen Beschäftigungszeiten oder im Lebensverlauf steigenden Einkommen würden darin kaum berücksichtigt.
Das IVFP verweist darauf, dass gerade akademische Laufbahnen oder typische Karriereverläufe mit später steigenden Einkommen dazu führen können, dass das tatsächliche individuelle Sicherungsniveau im Ruhestand deutlich niedriger ausfällt als das politisch diskutierte Rentenniveau vermuten lässt. Selbst Versicherte mit langen Erwerbsbiografien könnten dadurch Versorgungslücken aufweisen.
Individuelles Versorgungsniveau als neue Kennzahl
Vor diesem Hintergrund schlägt das Trio des IVFP vor, künftig stärker das sogenannte individuelle Versorgungsniveau als rentenpolitische Steuerungsgröße zu nutzen. Dabei soll das Verhältnis zwischen individueller Rentenleistung und dem durchschnittlichen Einkommen der letzten Erwerbsjahre betrachtet werden.
Nach Ansicht der Autoren bildet diese Kennzahl die reale Einkommenssituation beim Übergang in den Ruhestand deutlich besser ab als die bisherige Orientierung am Eckrentner-Modell. Gleichzeitig könne ein stärkerer Fokus auf das individuelle Versorgungsniveau die Transparenz für Versicherte erhöhen und das Bewusstsein für zusätzliche private oder betriebliche Vorsorge stärken.
Das Reformpapier nennt dazu auch konkrete Beispiele. So könne eine Person trotz insgesamt 45 Entgeltpunkten ein deutlich niedrigeres individuelles Versorgungsniveau erreichen, wenn die Einkommen erst in späteren Berufsjahren stark ansteigen. In solchen Fällen wachse das letzte Erwerbseinkommen deutlich stärker als die spätere Rentenleistung.
Das IVFP schlägt deshalb vor, die Diskussion über die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung stärker an realen Lebensverläufen auszurichten. Perspektivisch könne dabei auch die gesamte Alterssicherung berücksichtigt werden, also neben der gesetzlichen Rente ebenso betriebliche und private Vorsorgeansprüche. Die Autoren verweisen in diesem Zusammenhang auf die Digitale Rentenübersicht als mögliche Datengrundlage.
Ein weiterer zentraler Reformvorschlag betrifft die Anpassung des aktuellen Rentenwerts. Bislang wird dieser für alle Versicherten einheitlich fortgeschrieben. Nach Auffassung des IVFP berücksichtigt dieses System jedoch nicht ausreichend, dass verschiedene Einkommensgruppen sehr unterschiedliche Möglichkeiten zur zusätzlichen Altersvorsorge haben.
Neue Anpassungsfaktoren für den Rentenwert
Das Institut schlägt daher vor, die bestehende Rentenanpassungsformel um einkommensabhängige Faktoren zu ergänzen. Ziel sei es, insbesondere geringer Verdienenden schneller ein angemessenes individuelles Versorgungsniveau zu ermöglichen. Konkret schlagen die Autoren vor, den aktuellen Rentenwert künftig je nach Einkommensgruppe unterschiedlich stark an die Lohnentwicklung zu koppeln. Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen könnten demnach höhere Anpassungsfaktoren erhalten als Personen mit höheren Einkommen.
Das grundlegende Äquivalenzprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung soll dabei erhalten bleiben. Wer höhere Beiträge zahlt, soll weiterhin höhere Rentenansprüche erwerben. Nach Auffassung der Autoren enthält das bestehende System jedoch bereits heute indirekte Umverteilungseffekte. Höhere Einkommen gingen statistisch häufig mit einer höheren Lebenserwartung einher. Dadurch bezögen diese Gruppen ihre Renten im Durchschnitt über einen längeren Zeitraum.
Gerade geringer Verdienende hätten dagegen oft nur eingeschränkte Möglichkeiten, Versorgungslücken zusätzlich privat oder betrieblich auszugleichen. Die gesetzliche Rente sei für diese Gruppen häufig die wichtigste oder einzige Säule der Alterssicherung.
Die vorgeschlagenen Anpassungsfaktoren sollen deshalb nicht das System grundsätzlich verändern, sondern die Dynamik der Rentenanpassung stärker an der tatsächlichen Versorgungssituation ausrichten. Damit wolle das IVFP verhindern, dass bestimmte Einkommensgruppen trotz langer Erwerbsbiografien dauerhaft ein zu niedriges Sicherungsniveau erreichen.
Flexibler Renteneintritt zwischen 63 und 70 Jahren
Ein weiterer Schwerpunkt des Reformpapiers ist ein flexibles Korridormodell für den Renteneintritt. Das IVFP schlägt vor, den Übergang in den Ruhestand künftig stärker an der individuellen Versorgungssituation auszurichten. Geplant ist ein flexibler Renteneintritt innerhalb eines Korridors zwischen 63 und 70 Jahren. Entscheidend soll dabei nicht allein das Alter oder die Zahl der Beitragsjahre sein, sondern das erreichte individuelle Versorgungsniveau.
Wer bereits ein ausreichendes Versorgungsniveau erreicht hat, könnte früher ohne Abschläge in den Ruhestand wechseln. Wird dieses Niveau noch nicht erreicht, würden weiterhin Abschläge gelten. Umgekehrt könnten bei einem späteren Renteneintritt Zuschläge gewährt werden. Nach Auffassung der Autoren würde ein solches Modell unterschiedliche Erwerbsbiografien besser berücksichtigen als starre Altersgrenzen. Besonders Personen mit langen oder körperlich belastenden Erwerbsverläufen könnten davon profitieren. Gleichzeitig sollen ökonomische Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit erhalten bleiben.
Das IVFP verweist darauf, dass bereits bestehende Modelle wie die Flexi-Rente oder die Aktivrente ähnliche Ziele verfolgen. Der eigene Vorschlag gehe jedoch darüber hinaus, weil der Zeitpunkt des Renteneintritts systematisch mit dem individuellen Versorgungsniveau verknüpft werde.
Weitere Vorschläge zur Finanzierung der Rente
Neben den drei Kernreformen enthält das Papier weitere ordnungspolitische Vorschläge. So sprechen sich die Autoren dafür aus, die Mütterrente stärker aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Da es sich um eine gesamtgesellschaftliche Leistung handele, sollte die Finanzierung nicht überwiegend über Beitragsmittel der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen.
Zudem plädiert das IVFP für die verpflichtende Einbeziehung neu hinzukommender Selbständiger in die gesetzliche Rentenversicherung. Dies könne die Finanzierungsbasis verbreitern und langfristig Versorgungslücken bei Selbständigen reduzieren. Gleichzeitig würde die Zahl der Beitragszahler steigen, während die zusätzlichen Leistungsansprüche erst deutlich später entstünden.
Bei der Beamtenversorgung empfehlen die Autoren dagegen keinen sofortigen Systemwechsel. Eine vollständige Integration bestehender Beamtenverhältnisse in die gesetzliche Rentenversicherung wäre nach Einschätzung des IVFP mit erheblichen Übergangskosten und administrativen Problemen verbunden. Stattdessen schlagen die Autoren einen schrittweisen Ansatz vor. Langfristig könne die Zahl neuer Verbeamtungen dort reduziert werden, wo eine Verbeamtung nicht zwingend erforderlich sei. Auf diese Weise ließe sich die Trennung zwischen Beamtenversorgung und gesetzlicher Rentenversicherung schrittweise verringern, ohne einen abrupten Systemwechsel auszulösen.














