Die Steuerberaterbranche steht vor einer möglichen Zäsur. Mit dem „9. Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes“ will der Gesetzgeber das Fremdbesitzverbot verschärfen. Steuerberatungsgesellschaften sollen demnach weiterhin nur von Angehörigen steuerberatender oder vergleichbarer freier Berufe beherrscht werden dürfen.
Der Bundestag hat die Novelle am 24. April verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrats war für den 8. Mai vorgesehen, wurde jedoch wegen eines anderen Sachverhalts im selben Gesetzespaket verschoben. Ypsilon erwartet dennoch eine baldige Verabschiedung.
Die neuen Regeln zum Fremdbesitzverbot sollen am Tag nach der Verkündung gelten. Hintergrund ist eine Entwicklung, die die Branche zuletzt deutlich verändert hat: Finanzinvestoren beteiligen sich zunehmend an Steuerkanzleien.
Steuerkanzleien im Fokus von Investoren
„Die Branche befindet sich in einem strukturellen Umbruch und einer starken Konsolidierung: Derzeit beteiligen sich immer mehr Finanzinvestoren an Steuerkanzleien. Große Fonds wie KKR, Blackstone oder EQT sind bereits aktiv. Steuerberater sind attraktive Investitionsziele, da sie sehr planbare Einnahmen haben, oft vor einem Nachfolgeproblem stehen und der Markt fragmentiert ist. Experten sprechen von der „Corporatization“ eines klassischen freien Berufs“, kommentiert Peter Lenz, Partner und Geschäftsführer bei Ypsilon.
Offen ist, wie sich die geplante Verschärfung auf bereits bestehende Beteiligungsmodelle auswirkt. Dabei dürfte auch die Haltung der Wirtschaftsprüferkammer eine Rolle spielen. Sie hatte sich in einer Verlautbarung des Vorstands vom 23. April kritisch geäußert, sich aber noch nicht abschließend positioniert.
„Man muss abwarten, welche Folgen das Fremdbesitzverbot insbesondere für bestehende, bereits in Fremdbesitz befindliche Kanzleien hat. Auch wird die Wirtschaftsprüferkammer gefordert sein. Diese hat sich in einer Verlautbarung des Vorstandes vom 23. April hierzu kritisch geäußert aber noch nicht eindeutig positioniert. Wir werden sehen, welchen Weg insbesondere die Wirtschaftsprüferkammer einschlagen wird“, so Lenz.
Unabhängige Kanzleien sehen sich im Vorteil
Ypsilon sieht unabhängige, nicht von Finanzinvestoren kontrollierte Kanzleien in einer besseren Ausgangsposition. Sie könnten unternehmerisch freier agieren, Entscheidungen schneller treffen und Prozesse flexibler gestalten. Hinzu komme häufig eine klare fachliche Spezialisierung, etwa auf Immobilien oder Private Equity.
Ein weiterer Faktor sei die persönliche Mandantenbeziehung. Zudem könnten unabhängige Kanzleien wirtschaftlicher arbeiten, da keine zusätzlichen Overheadstrukturen und keine Gewinnabführungen an externe Kapitalgeber anfielen. Mittel könnten dadurch stärker in Mitarbeitende und Kanzleistrukturen fließen.
„Sicherlich haben auch die großen, im Besitz von Finanzinvestoren befindlichen Plattformkanzleien Vorteile. Beispielsweise ist das Geschäftsmodell leichter skalierbar, es gibt Synergien bei übergeordneten Funktionen wie Personalabteilungen oder Administration. Auch die Markenbildung und Sichtbarkeit ist aufgrund der Größe und der stärkeren Finanzkraft höher. Wir sind dennoch der Meinung, dass die Vorteile bei unabhängigen Kanzleien überwiegen. Das Hauptargument dafür ist, dass die Beratung qualitativ besser ist. Dies liegt im Kern an der besseren Mandantenbeziehung, der höheren Spezialisierung und der unserer Ansicht nach deutlich geringeren Personalfluktuation“, führt Lenz aus.













