Der Bundestag hat Anfang März 2026 das Fondsrisikobegrenzungsgesetz verabschiedet. Die wesentlichen Regelungen treten bereits am 16. April 2026 in Kraft. Damit setzt Deutschland zentrale europäische Vorgaben zur Regulierung von Investmentfonds um.
Für Vermittler und Berater entstehen daraus zunächst keine unmittelbaren Änderungen im Tagesgeschäft. Die Folgen dürften sich eher mittelbar zeigen, vor allem über das Fondsangebot und über Versicherungsprodukte mit Fondsbezug.
Im Mittelpunkt des Gesetzes steht das Ziel, die Stabilität des Finanzsystems zu erhöhen und die Anforderungen an Kapitalverwaltungsgesellschaften zu verschärfen. Vor allem beim Liquiditätsmanagement werden die Vorgaben enger.
Strengere Vorgaben für Fondsanbieter
Künftig müssen Anbieter zusätzliche Instrumente bereithalten, um Mittelabflüsse besser zu steuern. Hinzu kommen regelmäßige Stresstests, mit denen sich Belastungsszenarien früher erkennen lassen sollen.
Auch die Berichtspflichten werden ausgeweitet. Die Aufsicht soll dadurch systemische Risiken besser beobachten und Entwicklungen im Fondsmarkt früher einordnen können.
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Kreditvergabe durch Fonds. Dieser Bereich wird erstmals klarer geregelt und begrenzt. Gleichzeitig eröffnet der Gesetzgeber neue Spielräume, etwa bei zusätzlichen Fondskonstruktionen im Infrastruktur- und Immobiliensegment.
Indirekte Folgen für Vermittler und Produktwelten
Für den Vertrieb von Fondsprodukten, etwa im Rahmen von Fondspolicen, dürften sich die Folgen vor allem indirekt bemerkbar machen. Denkbar sind Veränderungen in den Fondsuniversen, wenn Anbieter stärker auf liquide und regulatorisch belastbare Strategien setzen.
Auch Kostenstrukturen und Produktdesigns könnten sich anpassen. Mehr Regulierung führt in der Regel zu höherem Aufwand bei Steuerung, Dokumentation und Aufsicht, was sich auf die Ausgestaltung einzelner Produkte auswirken kann.
Für Vermittler bleibt das Gesetz damit vorerst eher ein Thema der Marktbeobachtung als des akuten Handlungsdrucks. Mittelfristig dürfte es jedoch Einfluss auf Produktlandschaften und auf Inhalte in der Beratung nehmen.












