Mit dem Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs- und Aufsichtsänderungs-Gesetz (VSAAG) will der Gesetzgeber den Schutz von Verbrauchern bei der Insolvenz von Versicherungsunternehmen verbessern. Der Bund der Versicherten (BdV) begrüßt dabei vor allem die geplante Einrichtung eines Sicherungsfonds für Schaden- und Unfallversicherungen.
Aus Sicht des Verbraucherschutzvereins bleibt jedoch eine wesentliche Lücke bestehen: Versicherer, die ihre Produkte in Deutschland anbieten, hier aber keinen Sitz haben, sollen nicht in den deutschen Sicherungsfonds einbezogen werden. „Die Einrichtung eines Sicherungsfonds für die Sachversicherer ist ein notwendiger Schritt, um die Absicherung vor Versicherpleiten zu komplettieren. Es wäre umsichtig und mit geringem Aufwand möglich, den Schutz nicht nur auf Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland zu beschränken“, sagt BdV-Vorstandssprecher Stephen Rehmke.
Insolvenzfälle aus dem Ausland zeigen Schutzlücke
Seit der Pleite des Versicherers Element Ende 2024 haben zwei weitere Versicherer, die auf dem deutschen Markt aktiv sind, ein Insolvenzverfahren eröffnet. Versicherte fanden dabei keinen Schutz im deutschen Rechtsrahmen. „Die Fälle des luxemburgischen Lebensversicherers FWU Life Insurance Lux S.A. und des belgischen Kautionsversicherers Satrex SA sollten Warnung genug sein, um die Pleiten ausländischer Versicherer mitzudenken“, sagt Rehmke.
Aus Sicht des BdV darf das Schutzniveau für Versicherte nicht davon abhängen, in welchem Mitgliedstaat ein Versicherer seinen Sitz hat. Der Verein fordert deshalb, Versicherte auch bei Insolvenzen von Unternehmen ohne Sitz in Deutschland besser abzusichern. Da Versicherungsprodukte grenzüberschreitend angeboten werden können, brauche es ein Sicherungssystem, das diesem Geschäftsmodell Rechnung trägt.
Bundestag stimmt am 24. September über Gesetzentwurf ab
Der BdV hatte bereits in einer Stellungnahme und im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 6. Juli 2026 auf die bestehende Schutzlücke hingewiesen. Nun liegt es am Gesetzgeber, sie zu schließen.
Der Bundestag stimmt am 24. September über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 ab, die einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen festlegen und den Aufsichtsrahmen für Versicherungsunternehmen ändern. Dazu wird eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses erwartet.














