BCA: „BfV hat gesetzliche Vorgaben eingehalten“

Der Oberurseler Maklerpool BCA weist den Vorwurf der „Wirtschaftswoche“ zurück, beim konzerneigenen Haftungsdach Bank für Vermögen (BfV) seien Vermittler ohne die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation angebunden. Diese Behauptung sei falsch, heißt es in einer Stellungnahme.

Oliver Lang: „Alle unter dem Haftungsdach der Bank für Vermögen tätigen Berater sind verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer umfassenden Haftungsdachschulung teilzunehmen.“

In Ausgabe 34 vom 18. August 2014 des Magazins war ein Artikel unter dem Titel „Noch schnell unters Dach gerettet“ erschienen, in dem es heißt bei BCA seien „möglicherweise Berater tätig, die nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation verfügen“. Das sei ein Fall für die Finanzaufsicht Bafin. Die BfV schaffe sich „offenbar ihre eigenen Regeln“. So werde die nötige Sachkunde durch die bisherige Anbindung an den Maklerpool nachgewiesen, obwohl das Gesetz eine einschlägige Ausbildung oder zumindest eine mehrjährige Tätigkeit in einem KWG-regulierten Institut vorsehe.

Die Vorstände des Oberurseler Konzerns weisen diese Vorwürfe in einer Stellungnahme von sich. Bereits im Vorfeld des Inkrafttretens des Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO)  habe die BfV ihr Geschäftsmodell grundlegend umgestellt und an den neuen gesetzlichen Vorschriften der Wertpapierhandelsgesetz-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHG-MaAnzV) ausgerichtet. „Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Qualifikation der vertraglich gebundenen Vermittler und namentlich auf die Einordnung einer historisch gewachsenen Beratungstätigkeit der betreffenden Personen im Rahmen eines Sachkundenachweises gelegt“, so die BCA-Vorstände Oliver Lang und Dr. Frank Ulbricht.

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Die Bank habe dabei die gesetzlichen Vorgaben eingehalten. Im Rahmen wiederholter Prüfungen durch die Aufsicht gab es hierzu demnach keine Beanstandungen. Die Bf V zudem die Ansicht, dass regelmäßige Weiterbildung unerlässlich ist. „Daher sind alle unter dem Haftungsdach der Bank für Vermögen tätigen Berater verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer umfassenden Haftungsdachschulung teilzunehmen“, so die Vorstände weiter. Außerdem biete die BfV ein breites Spektrum an Weiterbildungsmöglichkeiten über die hauseigene Akademie in Zusammenarbeit mit der Deutschen Makler Akademie und der Frankfurt School of Finance an.

 

Seite zwei: BfV setzt auf regelmäßige Weiterbildung

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