Honorarberatung: IDD-Entwurf ist kein Elfmeter, aber ein Freistoß

Schauen wir uns kurz den Referentenentwurf an. Alles in allem ist er zwar kein Elfmeter für die Honorarberatung in Deutschland. Doch durchaus ein direkter Freistoß von der Strafraumgrenze. Der VDH fordert seit Jahren, intransparente Mischmodelle zu unterbinden. Falls nicht erneut alles zerredet und weich gespült wird, zieht die Umsetzung des Gesetzes erstmals eine klare Linie zwischen Vermittlern auf Provisionsbasis und reinrassigen Honorarberatern. Eine Lösung des vorhandenen Problems der Honorarvermittlung fehlt allerdings weiterhin.

IDD muss zur absoluten Kostentransparenz verpflichten

Offenbar hat man aus den Fehlern bei der Umsetzung des Honorar-Anlageberatergesetzes (34h Gewerbeordnung) gelernt und die augenfälligen Missstände erkannt. Das seit langem vom VDH vorgeschlagene Honorar-Annahmeverbot für Vermittler, welche nach dem Willen des Gesetzgebers nur noch von Versicherunsgesellschaften bezahlt werden dürfen, ist das Aus für Mischmodelle und ein weiterer Sargnagel für das Provisionsmodell. Doch, es fehlt weiterhin an der Transparenz gegenüber dem Kunden.

Beim Honorarberater werden die Kosten für die Beratungsleistung ohne jegliche Verschleierungen schon im Vorfeld deutlich und vereinbart. Aber wo sieht der Verbraucher das bei einem Vermittler auf den ersten Blick? Die Beratung ist bei Vermittlern ja angeblich kostenlos, sie kostet „nur“ den Abschluss. Zum Totlachen. An dieser Stelle sollte der Referentenentwurf tiefer gehen und schonungslos die Verpflichtung zur absoluten Kostentransparenz beinhalten.

Kein Provisionsabgabeverbot für Honorar-Versicherungsberater

Unaufgefordert, unverschleiert und am besten noch im Antrag neben der Unterschrift. Wer kein Problem mit seiner Beratungsleistung hat, der hat auch kein Problem, seine Bezahlung zu rechtfertigen. Profis brauchen sich bei ihrer Vergütung nicht hinter dem Kleingedruckten zu verstecken. So hat der VDH schon immer auf die Erhaltung des Provisionsabgabeverbots gedrängt. Dies soll gesetzlich verankert werden und ausschließlich für Makler, Vermittler sowie für Versicherungsunternehmen gelten.

Nicht aber für Honorar-Versicherungsberater. Damit entsteht auch echter Wettbewerb und der Druck auf Versicherungsunternehmen echte Honorartarife aufzulegen, um im Wachstumsmarkt Honorarberatung konkurrenzfähig zu sein. Zumindest halbwegs gelungen ist im Zusammenhang mit dem Provisionsabgabeverbot die Regelung, dass Versicherungsunternehmen ohne Nettotarife im Angebot bei Honorar-Versicherungsberatern, die keine Provisionen annehmen dürfen, eben diese Provision für den Vertragsabschluss zu mindestens 80 Prozent einem Prämienkonto des Kunden gutschreiben müssen.

Seite drei: Verpflichtung zu Nettotarifen wäre wünschenswert

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