Bald BaFin-Regeln für Prognosen?

Einige verfrachten sie in eine separate Werbebroschüre, andere verzichten ganz darauf. Unlängst behauptete ein Anbieter nach Kritik an dieser Praxis, dass die BaFin in den Prospekten von Blind Pools eine Detail-Prognoserechnung generell nicht (mehr) zulässt. Das wäre neu.

Cash. hat bei der Behörde nachgefragt. Trifft dies zu, gegebenenfalls seit wann und mit welcher Begründung? Die Antwort ist denkbar kurz und eindeutig: „Das trifft nicht zu“, teilt BaFin-Pressesprecherin Anja Schuchhardt mit. Auch in Prospekten von Blind Pools dürfen demnach weiterhin Prognoserechnungen enthalten sein.

Die Anfrage war Anlass, einen weiteren Punkt in Zusammenhang mit Prognosen zu klären, der nicht selten durch die Branche geistert.

Wann erfolgen Rückfragen?

So wird von Anbieterseite teilweise behauptet, dass die BaFin die rechnerische Richtigkeit und die Plausibilität der Berechnungen überprüft, die den wAI-Szenarien zugrunde liegen. Inwieweit trifft dies zu?

„Die rechnerische Richtigkeit der Prognoserechnungen wird bei Anhaltspunkten für Fehler hinterfragt“, antwortet Anja Schuchhardt.

„Rückfragen hinsichtlich der Szenario-Darstellungen erfolgen beispielsweise, wenn diese nicht aus sich heraus verständlich sind oder Widersprüche mit anderen Angaben in den wAI oder im Prospekt auftreten“, schreibt sie weiter.

Seite drei: Allenfalls semi-korrekte Behauptung

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