Weit mehr als nur ein Marketing-Gag

Die neue Schlichtungsstelle für den Finanzvertrieb, die der Vertriebsverband Votum ins Leben gerufen hat, ist an den Start gegangen. Was ist davon zu halten? Der Löwer-Kommentar

„Die außergerichtgerichtliche Schlichtung ist allemal besser als ein Gerichtsverfahren.“

Streit zwischen Anlegern und ihren Finanzberatern gibt es mehr als genug, gerade auch in Zusammenhang mit Sachwertanlagen wie alternativen Investmentfonds (AIFs) und Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz. Neuerdings gibt es unter der etwas sperrigen Bezeichnung “Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung” eine neue Möglichkeit, die Konflikte außergerichtlich beizulegen.

Sie ist zwar schon vorletzten Donnerstag an den Start gegangen, aber in der gleichen Woche kamen die neuerlichen P&R-Pleiten hinzu, die vorrangig kommentiert werden mussten. Nun also die Vertriebs-Schlichtungstelle.

Nach der Pressemitteilung zum Start steht sie allen Gewerbetreibenden der Paragrafen 34c bis 34i Gewerbeordnung (GewO) offen, also dem freien Vertrieb. Sie ist nicht an die Mitgliedschaft im Votum-Verband gebunden und sei für den Bereich der Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f und der Immobiliardarlehensvermittler nach Paragraf 34i GewO die erste branchenspezifische und nicht-staatliche Schlichtungsstelle.

Trägerschaft durch Votum

Mancher wird vielleicht an ihrer Neutralität zweifeln oder die Schlichtungsstelle gar für den plumpen Versuch halten, die Anleger lediglich ruhig zu stellen. Schließlich wurde sie von dem Vertriebsverband Votum ins Leben gerufen, der auch die Trägerschaft übernommen hat. Demnach könnten allein die Interessen des Vertriebs im Vordergrund stehen.

Auch werden die beiden Ombudsleute vom Votum-Vorstand für jeweils drei Jahre bestellt, und nicht besonders elegant ist, dass die Schlichtungsstelle unter der gleichen Adresse in Hamburg residiert wie die Kanzlei von Rechtsanwalt Martin Klein, also des geschäftsführenden Vorstands von Votum.

Doch die Vertriebs-Schlichtungsstelle ist weit mehr als nur ein Marketing-Gag oder ein Ablenkungsmanöver. Das drückt sich vor allem dadurch aus, dass sie vom Start weg vom Bundesamt für Justiz (BfJ) als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt ist und das BfJ auch an der Auswahl der Ombudsleute beteiligt ist.

Seite 2: Beachtlicher Ritterschlag

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