Weiteres OLG urteilt zugunsten des S&K-Vertriebs

„Auch aus der – durch den Kläger nicht näher belegten – rückschauenden Erkenntnis des strafbaren Agierens der Herren (…) lässt sich nicht ohne weiteres ein konkreter Anhaltspunkt für eine fehlende Plausibilität des Fondskonzepts im Zeitpunkt des Vertriebs entnehmen“, so das Gericht weiter.

Die S&K-Gruppe wollte aus dem Handel mit Immobilien, unter anderem aus Zwangsversteigerungen, hohe Renditen erwirtschaften und sie bei diesen beiden Fonds über eine Darlehenskonzeption an die Anleger weiterreichen. Der Kläger hatte deshalb unter anderem einen strafbaren Verstoß des Konzepts gegen das Kreditwesengesetz (KWG) behauptet.

240 Millionen Euro Anlegergeld betroffen

Dieser Punkt war jedoch – soweit bekannt ist – nicht Gegenstand der späteren Verurteilungen der Verantwortlichen. Vielmehr wurde ein Teil der Anklage fallen gelassen und die Bestrafungen erfolgten wegen Untreue, worauf das OLG aber nicht näher eingeht.

Die S&K-Manager waren im Februar 2013 im Rahmen einer spektakulären bundesweiten Razzia verhaftet und später nach einem Mammut-Prozess zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Die S&K-Unternehmen und -Fonds gingen in die Insolvenz. Betroffen waren insgesamt um 240 Millionen Euro Anlegergeld. (sl)

Foto: © OLG Frankfurt a. M.

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