BGH rügt heimliche Provisionen bei geschlossenen Fonds

Nach einem am Freitag veröffentlichten Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen auch Banken, die geschlossene Fonds verkaufen, ihre Eigeninteressen in Gestalt von Provisionen offenlegen. Das oberste deutsche Berufungsgericht gab dem Käufer eines Medienfonds einer Commerzbank-Tochter recht, der die Bank auf Schadenersatz verklagt hatte.

Die Bank hatte dem Fonds-Käufer bei dem Abschluss verheimlicht, dass sie selbst über Provisionen vom Verkauf der Fondsanteile profitiert. Für Aktienfonds hatte der BGH die unterlassene Aufklärung bereits Ende des Jahres 2006 als Rechtsgrundlage für Schadenersatzansprüche anerkannt (Az.: XI ZR 510/07).

Rechtsanwalt Dietmar Kälberer, dessen Mandant gegen die Bank geklagt hatte, sieht in der Entscheidung einen Durchbruch. Sie sei auf alle Investitionsobjekte geschlossener Fonds, wie Windparks, Schiffe oder Immobilien anwendbar. „Der Bundesgerichtshof entfacht mit seinem Beschluss im Bankensektor einen neuen Flächenbrand“, so Käberer gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Banken müssten nun mit Rückforderungen in Milliardenhöhe rechnen. Bei mangelnder Aufklärung könne der Kauf rückabgewickelt werden, so dass die Banken auf den Fondsanteilen sitzen bleiben.

Ein Commerzbank-Sprecher sagte, der Beschluss liege noch nicht vor. Im konkreten Fall hatte der Kläger sich mit 50 000 Euro an einem Medienfonds beteiligt; beim Verkauf erhielt er gerade noch 11 350 Euro. Medienfonds, mit denen etwa Filme finanziert werden, waren wegen hoher Verlustzuschreibungen jahrelang als steuerlich attraktiv empfohlen worden.

Vor dem BGH räumte die Bank dem Beschluss zufolge ein, dass sie für die Vermittlung acht Prozent des Nominalwertes kassiert hatte. Dass sie deshalb ein besonders hohes finanzielles Interesse an dem Verkauf hatte, hätte sie nach Auffassung der BGH-Richter dem Anleger bei der Beratung mitteilen müssen. „Wer sich als objektiver Berater ausgibt, hintenrum aber hohe Provisionen abkassiert, der haftet dafür, dass er diesen Sachverhalt verschweigt“, sagte Kälberer, der nach eigenen Angaben weitere 50 Anleger in dem Commerzbank-Fonds vertritt. Die Ansprüche verjährten erst nach drei Jahren. (af)

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