Cinerenta-Anlegern droht der Super-GAU

Anlegern der fünf Filmfonds des Emissionhauses Cinerenta steht eine neue Hiobsbotschaft ins Haus: Das Finanzamt München hat die Verlustzuweisungen aberkannt, da es bei allen Fonds „von einem Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht“ ausgeht. Nun drohen Steuernachzahlungen im dreistelligen Millionenbereich.

Die Investoren müssen aber nicht nur die Steuervorteile zurückzahlen, sondern auch noch Versäumniszinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr entrichten. So droht beispielsweise einem Anleger des Fonds Cinerenta I, der sich 1998 beteiligt und Verlustzuweisungen im Beitrittsjahr erhalten hatte, neben der Steuerschuld noch ein 57-prozentiger Aufschlag, erklärt die Rechtsanwältin Sarah Mahler aus der Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen, die für mehrere hundert Cinerenta-Anleger Schadensersatzprozesse führt.

Das Gesamtvolumen der Cinerenta-Fonds lag bei 455 Millionen Euro. Rund 8.500 Anleger müssen wohl bis zu 80 Prozent ihrer Einlage an das Finanzamt zahlen, so Thomas Lippert, Vorstand des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz, der laut eigenen Angaben mit 470 Anlegern die größte Gruppe von Cinerenta-Investoren berät. Den Ertrag beim bayerischen Fiskus beziffert Lippert auf bis zu 364 Millionen Euro.

„Die Cinerenta-Fonds sind ein Muster-Beispiel dafür, wie handwerklich schlecht gemachte Anlageprodukte einen Schaden in dreistelliger Millionenhöhe bei den Anlegern anrichten. Es fehlt im grauen Kapitalmarkt an verbindlichen Regeln“, schimpft Fondsexpertin Kerstin Kondert, die ebenfalls im Vorstand des Aktionsbunds ist.

Verdient habe nur der Initiator – dabei handelt es sich um den Mittelstandspolitiker Mario Ohoven, der die Beteiligungsangebote ab 1997 auf den Markt gebracht hatte. (hb)

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