Schwarz-Gelb setzt Bestrebungen zur Regulierung fort

Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP will die Bestrebungen der Vorgängerregierung für die Regulierung von Finanzprodukten und deren Vertrieb fortsetzen. „In Zukunft darf es kein Finanzmarktprodukt, keinen Finanzmarktakteur und keinen Finanzmarkt geben, die nicht reguliert und beaufsichtigt sind“, heißt es in dem am Wochenende vorstellten Koalitionsvertrag.

Unter anderem „sollten alle alternativen Investmentfonds, zum Beispiel Hegde-Fonds, und deren Manager einem international abstimmten Regelwerk unterworfen werden“, so der Vertrag in Anlehnung an die Diktion der geplanten EU-Richtliche AIFM. Nach dem bisherigen Stand der Diskussion über die AIFM würden darunter auch geschlossene Fonds fallen. Der Passus im Koalitionsvertrag enthält aber den Zusatz: „Dabei ist den Besonderheiten der deutschen Fondstypen Rechnung zu tragen“, was die Branche auf spezielle und praktikable Regelungen für geschlossene Fonds hoffen lässt.

Auch der Vertrieb muss sich weiterhin auf eine staatliche Regulierung einstellen. „Die Haftung für Produkte und Vertrieb soll verschärft werden. Wir wollen deshalb die Anforderungen an Berater und Vermittler insbesondere in Bezug auf Qualifikation, Registrierung und Berufshaftpflicht in Anlehnung an das Versicherungsvermittlergesetz vereinheitlichen“, heißt es unter dem Stichwort „Verbraucherschutz“, der weiterhin in die Verantwortung von Ilse Aigner (CSU) fällt.

Selbst die umstrittene Idee, einen „Finanz-TÜV“ einzuführen, ist demnach auch unter liberaler Beteiligung noch nicht vom Tisch. „Wir prüfen die Einrichtung einer unabhängigen Stiftung für Finanzprodukte nach dem Muster der Stiftung Warentest“, kündigen die neuen Partner an.

Im Bereich der Steuern ist für geschlossene Fonds relevant, dass bei den Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Ausland grundsätzlich an der vorteilhaften Freistellungsmethode festgehalten werden soll. Die Koalition wird laut dem Vertrag zudem „grundsätzlich rückwirkende gesetzgeberische Maßnahmen vermeiden“ und „dafür sorgen, dass die Praxis der Nichtwendungserlasse zurückgeführt wird“. Die bisher üblichen Anweisungen des Finanzministeriums an die Finanzämter, die höchstrichterliche Rechtsprechung zu ignorieren und damit geltende Gesetze zu missachten, sollen somit unterbleiben.

Anbieter von Private-Equity-Fonds dürfen sich darüber freuen, dass der Markt für Beteiligungsunternehmen generell gestärkt werden soll, die Bundesregierung „institutionellen Investoren eine anteilige Garantiemöglichkeit zur Risikoabsicherung ihrer Fondsanlagen anbieten“ will und Modelle für die Beteiligung Privater an öffentlichen Investitionen (ÖPP-Projekte) vorangebracht werden sollen.

Für die Schifffahrt sollen die „nationalen maritimen Konferenzen“, also der Dialog zwischen Politik und Wirtschaft, fortgesetzt werden. Die günstige „Tonnagesteuer“ für Schiffseigner, deren Fortgeltung auf diesen Konferenzen gegen bestimmte Zusagen der maritimen Wirtschaft vereinbart wurde, wird in dem 128-seitigen Koalitionsvertrag allerdings nicht konkret angesprochen. (sl)

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