Drei Seiten, die den Markt verändern (sollen)

Wenn ein Anleger beispielsweise erwartet, dass seine Investitionssumme überwiegend am Ende der Laufzeit zurückbezahlt wird, so muss er nicht mehr umfangreiche Prognoserechnungen studieren, um die Zahlungsströme eines geschlossenen Fonds zu ermitteln. Vielmehr reicht der Blick auf das VIB um zu erkennen, dass eine Investition in eine Immobilie mit höherer Wahrscheinlichkeit zu einer wesentlichen Kapitalrückzahlung am Ende der Laufzeit führt als eine Investition in einen Solarfonds, dessen laufende Ausschüttungen kalkulatorisch regelmäßig auch einen Anteil von Kapitalrückzahlungen enthalten und bei dem am Ende der Laufzeit nur ein geringer Erlös aus dem Verkauf der Fotovoltaik-Anlage ausgeschüttet wird.

Viele Anleger, die sich zum ersten Mal mit geschlossenen Fonds intensiver beschäftigen, interessieren sich besonders für die Höhe der anfänglichen und laufenden Gebühren, die inzwischen von zahlreichen Initiatoren bereits im Angebot im Überblick ausgewiesen werden. Auch im VIB müssen die Gebühren und Provisionen aufgeführt werden. Ein Vergleich mehrerer VIBs wird einen Interessenten rasch darüber aufklären, dass das Gebühren-Niveau bei geschlossenen Fonds, die in dieselbe Assetklasse investieren, häufig nicht sehr unterschiedlich ist. Dadurch kann das bei Anlegern verbreitete Vorurteil über (zu) hohe Gebühren bei den Beteiligungsangeboten relativiert werden. Allerdings können durch den unmittelbaren Vergleich der Gebühren auch rasch diejenigen Initiatoren identifiziert werden, deren Gebühren über dem Marktniveau liegen.

Nicht nur Anleger, sondern auch Vertriebe und Berater werden von der Einführung des VIB profitieren. Ein erfahrener Berater kennt die Fondsstrukturen von unterschiedlichen Assetklassen und weiß, auf welche Merkmale er im Rahmen des Beratungsgesprächs besonders hinweisen muss. Durch das VIB kann der Berater leicht und schnell erkennen, um welchen Fondstyp es sich handelt und entsprechend das Beratungsgespräch gestalten.

Gewichtete Risikobeschreibung

Besonders bei der Ermittlung des notwendigen Informationsumfangs bezüglich der Risiken kann das VIB hilfreich sein. In Verkaufsprospekten werden die Risiken häufig zwar in bestimmte Kategorien, wie beispielsweise prognose-, anlage- und anlegergefährdend unterteilt, jedoch im Übrigen gleichwertig dargestellt. Selbst aus der Länge der Risikobeschreibung lässt sich regelmäßig nicht die Bedeutung des Risikos ablesen, wie sich etwa bei den Fremdwährungsrisiken zeigt, die sich in wenigen Worten beschreiben lassen, jedoch überproportionale Auswirkungen auf den Erfolg eines in Euro rechnenden Anlegers haben können.

Für die Anfertigung des VIB muss der Initiator bereits aus Platzgründen eine Gewichtung der Risiken vornehmen und nur die von ihm als besonders wesentlich bewerteten Risiken beschreiben. Der Berater kann diese Einschätzung des Initiators im Beratungsgespräch übernehmen und sich auf die Erläuterung der im VIB dargestellten Risiken besonders konzentrieren und bezüglich der anderen Risiken auf den Verkaufsprospekt verweisen, der trotz VIB weiterhin wesentliche Grundlage der Investitionsentscheidung bleiben muss.

Seite 3: Das VIB wird nicht von der BaFin geprüft

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