Drei Seiten, die den Markt verändern (sollen)

Das VIB kann jedoch nur dann von Anlegern und Beratern sinnvoll genutzt werden, wenn es tatsächlich die Vergleichbarkeit zwischen unterschiedlichen geschlossenen Fonds ermöglicht. Vergleichen bedeutet „Erkennen von Unterschieden“.

Jeder geschlossene Fonds unterscheidet sich in einer Vielzahl von Merkmalen von allen anderen geschlossenen Fonds, sodass ein Vergleich und eine darauf basierende Bewertung am Maßstab der individuellen Anlagebedürfnisse grundsätzlich leicht durchführbar sind. Ein Vergleich mehrerer geschlossener Fonds an Hand von VIBs ist jedoch nicht möglich, wenn in den jeweiligen VIBs identische Standard-formulierungen verwendet würden. Derartige Standardformulierungen würden somit den eigentlichen Zweck des VIBs vereiteln.

Die Tendenz, dass in VIBs abstrakte Standardformulierungen verwendet werden, besteht: Eine Analyse von VIBs, die von einigen Anbietern bereits in den letzten Monaten veröffentlicht worden sind, zeigt, dass beispielsweise bei der Beschreibung der unternehmerischen Risiken häufig eine so allgemeine Formulierung gewählt wird, dass die Beschreibung nahezu auf jeden Fonds, unabhängig von der Assetklasse und der konkreten Risikostruktur, anwendbar ist. Der Leser dieser VIBs erhält keine Informationen, welche individuellen Risiken bei dem jeweiligen Fonds als besonders wesentlich vom Initiator angesehen werden.

Das VIB wird nicht von der BaFin geprüft und muss auch nicht von ihr gestattet werden. Trotzdem kann davon ausgegangen werden, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Gestaltungen der VIBs kritisch beobachten wird. Denn die BaFin kann gemäß Paragraf 13 Absatz 6 Vermögensanlagengesetz ermächtigt werden, nähere Bestimmungen zum Aufbau und Inhalt der VIBs zu erlassen.

Welche Erwartungen die BaFin an die VIBs haben wird, kann aus ihrem Bericht über die Prüfungsergebnisse der mit den VIBs vergleichbaren Produktinformationsblätter für Finanzistrumente, die seit dem 1. Juli 2011 veröffentlicht werden müssen, abgelesen werden.

BaFin prüft nicht, beäugt aber

In ihrem am 5. Dezember 2011 veröffentlichten Bericht kritisiert die BaFin, dass viele Produktinformationsblätter den Vergleich der Produkte untereinander nur unzureichend ermöglichen.

Seite 4: Wenn VIBs individuell und konkret gestaltet werden, wird ein großer Mehrwert erzielt

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