Crowdinvesting: Worauf Anleger achten sollten

Crowdinvesting eröffnet Anlegern die Möglichkeit einer Immobilieninvestition mit kleinen Beträgen bei relativ hohen Renditen und überschaubaren Laufzeiten. Allerdings gilt es in dem noch jungen Marktsegment einiges zu beachten.

Anleger, die über die Crowd in Immobilien investieren wollen, sollten darauf achten, welche Bedingungen an die Verwendung der Gelder geknüpft sind.

Kein Ausfallschutz

Einen grundsätzlichen Ausfallschutz gibt es ebenso wie bei einer Anlage in Aktien oder Investmentfonds nicht. Wichtig sind Expertise und Auswahlverfahren des Crowdinvesting-Anbieters.

„Sicherheiten im eigentlichen Sinne gibt es nicht – außer einer persönlichen Bürgschaft des Projektentwicklers. Bei der Anlageform handelt es sich um Nachrangdarlehen: Scheitert das unterstützte Projekt, erhält der Anleger sein Geld nachrangig zurück, also erst nachdem die Ansprüche der Banken und anderer Gläubiger gedeckt sind. Umso wichtiger ist daher die Auswahl der Projekte: Jedes unserer Projekte muss einem umfangreichen Katalog an Auswahlkriterien standhalten, bevor es überhaupt für die Finanzierung auf unserer Plattform in Frage kommt“, betont Steffen Harting, Mitgründer der Plattform Zinsbaustein.

Generell setze Zinsbaustein bei den Bauprojekten auf ein solides Konzept und ein fortgeschrittenes Entwicklungsstadium, was das Ausfallrisiko weiter reduziere.

Simon Brunke, Vorstand beim Anbieter Exporo, verweist auf die Erfahrung und gute Leistungsbilanz des Unternehmens. „Unser Team kennt die Immobilien- und Finanzbranche aus allen Blickwinkeln und ist bestens vernetzt. Im Bereich Crowdinvesting sind wir seit 2014 aktiv, wir haben bereits 24 Projekte erfolgreich mitfinanziert und dafür über 25 Millionen Euro vermittelt. Fast sechs Millionen Euro haben wir unseren Anlegern schon zurückgezahlt.“

Handhabung der Gelder über externen Treuhänder

Wichtig ist auch, dass die Handhabung der Gelder über einen externen Treuhänder erfolgt.

„Die Gelder der Anleger werden vom Zahlungsdienstleister Secupay an den Treuhänder Elbtreuhand Martius überwiesen“, schildert Brunke das Vorgehen bei Exporo. Der Treuhänder überweise erst dann an den Projektträger, wenn alle vertraglich vereinbarten Bedingungen erfüllt wurden – etwa die Baugenehmigung, eine eingetragene Grundschuld, der Vertragsschluss mit der finanzierenden Bank oder auch die notarielle Bürgschaft des Projektträgers.

„So garantieren wir die maximale Sicherheit. Rückzahlungen erfolgen über denselben Weg. Die Gelder der Anleger sind zudem immer zweckgebunden für das ausgewählte Immobilienprojekt. Jeder Anleger erhält eine Forderung gegenüber dem Darlehensnehmer, also dem Bauträger. Mit dieser Forderung ist der Anspruch auf Rückzahlung verbunden“, sagt Brunke.

Seite zwei: Zusätzliche Sicherheiten

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