
Altbausanierung: 15b greift nicht
Das Bundesfinanzministerium hat in einer Erläuterung zu dem neuen Paragrafen 15b Einkommensteuergesetz klar gestellt, dass Denkmalschutzobjekte nicht von der neuen Verlustverrechnungsbegrenzung in Höhe von zehn Prozent betroffen sind. Demnach sind Gestaltungen nicht betroffen ?in denen ein …
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