
OLG Hamburg: Teilverkauf fällt nicht unter Verbraucherdarlehensrecht
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat zentrale rechtliche Fragen zum Immobilien-Teilverkauf geklärt. Das Urteil betrifft unter anderem die Einordnung der Verträge, das Nutzungsentgelt und die Vergütung beim späteren Gesamtverkauf.
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