Immobilien-Teilverkauf: Verband kündigt weitere Standards an

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Der Bundesverband Immobilienverrentung will einheitliche Informations- und Qualitätsstandards für alle gängigen Verrentungsmodelle, wie den Teilverkauf, etablieren. Ziel ist, Verbraucher mit vergleichbaren Informationen und transparenten Unterlagen zu unterstützen. Bis Ende 2026 soll der Rahmen vollständig stehen.

Der Bundesverband Immobilienverrentung (BVIV) treibt den Ausbau einheitlicher Branchenstandards voran. Nachdem Anfang des Jahres ein rechtlich geprüfter Mustervertrag für den Immobilien-Teilverkauf vorgestellt wurde, sollen die entwickelten Informations- und Verbraucherschutzstandards nun auf sämtliche im Verband vertretenen Modelle der Immobilienverrentung übertragen werden, kündigt der Verband an.


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Erstmals entstehe damit ein verbandsweit einheitlicher Rahmen für Transparenz und Verbraucherinformation über verschiedene Verrentungsmodelle hinweg. Ziel ist, dass Verbraucher Angebote künftig auf einer vergleichbaren Informationsbasis bewerten können. Thomas Weiss, Vorstand des BVIV, sagt: „Immobilienverrentung umfasst heute unterschiedliche Modelle mit unterschiedlichen Eigenschaften. Unser Anspruch ist, dass Verbraucher unabhängig vom gewählten Modell verständliche Informationen, nachvollziehbare Vertragsunterlagen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage erhalten. Daran arbeiten wir gemeinsam mit unseren Mitgliedsunternehmen.“

Die Standards, die bislang für den Immobilien-Teilverkauf entwickelt wurden, sollen in den kommenden Monaten schrittweise auf weitere Verrentungsmodelle übertragen werden. Vorgesehen sind standardisierte Produktinformationsblätter, produktspezifische Verbraucherinformationen, einheitliche Beratungsunterlagen sowie standardisierte Geeignetheitsprüfungen, sofern die Beratung unmittelbar durch ein Mitgliedsunternehmen erfolgt. Zu den am Markt etablierten Immobilienverrentungsmodellen zählen nach Angaben des BVIV Leibrente, Nießbrauch, Erbbaurecht, Rückmietung, Seniorenkredit sowie Teilverkauf. 

Einheitliche Standards für alle Verrentungsmodelle

Für Modelle mit laufenden Nutzungsentgelten, etwa den Immobilien-Teilverkauf oder den Verkauf gegen Erbbaurecht, plant der Verband zudem standardisierte Kostenausweise. Ein entsprechendes Muster für den Immobilien-Teilverkauf wurde bereits auf der Internetseite des BVIV veröffentlicht. Bei anderen Verrentungsmodellen sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen jeweils produktspezifisch und nachvollziehbar dargestellt werden. Bis Ende 2026 sollen sämtliche Informations- und Qualitätsstandards für alle im BVIV vertretenen Modelle vorliegen.

Nach Angaben des Verbandes greifen die erweiterten Branchenstandards zahlreiche Themen auf, die in den vergangenen Jahren in Politik, Wissenschaft und Verbraucherschutz diskutiert wurden. Zu den bereits etablierten Standards der Mitgliedsunternehmen zählen die frühzeitige Bereitstellung von Vertragsunterlagen, transparente Informationen zu den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien, Hinweise auf alternative Verrentungsmodelle sowie standardisierte Beratungsprozesse.

Ein weiterer Bestandteil ist die Geeignetheitsprüfung. Sie soll im Rahmen einer Beratung durch ein Mitgliedsunternehmen dazu beitragen, gemeinsam mit Interessenten zu prüfen, welches Verrentungsmodell zu ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation passt. Ein Muster für die Geeignetheitsprüfung beim Immobilien-Teilverkauf wurde ebenfalls auf der Internetseite des BVIV veröffentlicht. Christoph Sedlmeier, Vorstand des BVIV, sagt: „Verbraucherschutz endet nicht mit dem Vertragsabschluss. Er beginnt mit einer verständlichen Beratung und einer informierten Entscheidung. Deshalb entwickeln wir unsere Qualitätsstandards kontinuierlich weiter.“

BVIV setzt auf Fortführung des Dialogs

Die Weiterentwicklung der Branchenstandards fällt in eine Phase, in der sich die regulatorische Diskussion um den Immobilien-Teilverkauf verändert habe. So sind die früheren Verbraucherschutzhinweise der Finanzaufsicht Bafin nach Angaben des BVIV inzwischen nicht mehr Bestandteil ihres Internetauftritts. Für den BVIV sei dies „Ansporn, den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen und gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen weiter an transparenten und praxisgerechten Lösungen für Verbraucher zu arbeiten“, heißt es in der Mitteilung.

Im BVIV sind die Unternehmen EV Liquidhome, EVG Erbbaugrund Verwaltungsgesellschaft, Lebenswert Teilkauf Operations, Hausvorteil, Heimkapital, Stiftung Liebenau, Vobahome, Wertfaktor sowie Wohnwert organisiert. 


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