Neues vom P&R-Insolvenzverwalter

Bunte gestapelte Container vor blauem Himmel
Foto: Shutterstock
Fast 450.000 P&R-Container sind noch im Dienst (Symbolbild).

Die Anleger des insolventen Container-Anbieters P&R sollen im Dezember eine zweite Abschlagszahlung bekommen. Dabei sind über zwei Drittel der Container, die 2018 vorhanden waren, noch immer "im Dienst". Und die enorme Gesamtsumme der Forderungen ist nun festgestellt.

Mit Zustimmung der Gläubigerausschüsse und nach Niederlegung der Verteilungsverzeichnisse beim zuständigen Insolvenzgericht München werden weitere rund 139 Millionen Euro in den vier P&R-Insolvenzverfahren ausgezahlt werden können, lässt die Kanzlei des Insolvenzverwalters Dr. Michael Jaffé mitteilen.

Hierzu werden über 86.000 Einzelüberweisungen ausgeführt. Damit haben die Gläubiger den Angaben zufolge bislang rund 346 Millionen Euro zurückbekommen. Insgesamt sind in den Insolvenzverfahren der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften Forderungen in Höhe von rund 3,1 Milliarden Euro zur Tabelle festgestellt, also eine enorm hohe Summe.

„Wir sind froh, dass die Containerverwertung ungeachtet der internationalen Krisen weiter positiv verläuft. Allein in diesem Jahr haben wir bislang rund 115 Millionen Euro für die Gläubiger einnehmen können, insgesamt seit März 2018 bereits rund 670 Millionen Euro. Dieser Erfolg kommt mit der zweiten Abschlagsverteilung jetzt erneut den Gläubigern zugute“, so Insolvenzverwalter Jaffé.

Containerverwertung auf rechtssichere Grundlage gestellt

Vor der Insolvenz im Jahr 2018 hatten die P&R-Gesellschaften in großem Umfang Seefrachtcontainer an Anleger verkauft. So hätte es rund 1,6 Millionen Container im Bestand geben müssen. Tatsächlich waren der Mitteilung zufolge bei Insolvenzantragstellung nur rund 618.000 Stück vorhanden. Mit den Einnahmen aus den angeblichen Containerverkäufen an die Anleger sei es P&R gelungen, Mieten an die übrigen Anleger zu zahlen und Rückkäufe zu tätigen, obgleich diese Erlöse nie am Containermarkt erwirtschaftet worden waren, da es die verkauften Container tatsächlich nicht gab.

Der Insolvenzverwaltung ist es im Anschluss gelungen, die Erlöse aus der Containerverwertung, die von einer Schweizer P&R-Gesellschaft generiert werden, für die hiesigen Gläubiger zu sichern und die Gesellschaft zu stabilisieren. Durch den Abschluss von Vergleichsvereinbarungen mit den Gläubigern, die die Herangehensweise der Insolvenzverwaltung durchweg unterstützt hätten, konnte die Containerverwertung für die Gläubiger den Angaben zufolge auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden. Die so erzielten Erlöse böten heute die Grundlage für die zweite Abschlagsverteilung.

Noch 70 Prozent der Container im Dienst

Die Erlöse aus der Containerverwertung basieren der Kanzlei zufolge vor allem auf Mieteinnahmen aus der fortgesetzten Vermietung der Container am Weltmarkt. Zudem würden Container nach Maßgabe der abgeschlossenen Vereinbarungen und nach Ablauf ihrer Lebensdauer verkauft. Derzeit sind laut der Kanzlei noch rund 70 Prozent der bei Insolvenzantragstellung vorhandenen Container (nach Stückzahl) im Dienst, mithin rund 447.000 Container (Stück). Der Abverkaufsanteil werde aber mit fortschreitendem Alter der Containerflotte steigen, eine einfache Hochrechnung der künftigen Einnahmen anhand der bereits erzielten Erlöse sei daher nicht möglich .

„Es bleibt unser erklärtes Ziel, aus der Verwertung der Flotte rund eine Milliarde Euro für die Gläubiger zu generieren“, so Insolvenzverwalter Jaffé. „Trotz der sehr positiven Entwicklung in den letzten Jahren, auch in Bezug auf die Auslastung und den Wechselkurs, bleibt der Containermarkt hochvolatil, so dass eine sichere Prognose derzeit nicht möglich ist. Erst die nächsten Jahre werden zeigen, ob gegebenenfalls sogar höhere Erlöse erzielt werden können, was durchaus denkbar ist.“

Tausende von Erbfällen

Die Vorbereitung der zweiten Abschlagsverteilung war demnach extrem aufwendig, auch wegen einer Flut von Datenänderungen und Tausenden von Erbfällen, die bearbeitet werden mussten. Bei der Festsetzung der Höhe der Abschlagsverteilung, die abschließend durch die jeweiligen Gläubigerausschüsse erfolgte, sei zu berücksichtigen gewesen, dass die ausgezahlten Beträge von den Gläubigern nicht zurückgefordert werden können.

„Es muss also sicher feststehen, dass die Beträge, die ausgezahlt werden, endgültig von der Gesellschaft realisiert worden sind und im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens nicht benötigt werden“, heißt es in der Mitteilung. Daher mussten im Rahmen der Festsetzung der Höhe für alle Eventualitäten Vorsorge getroffen und Rückstellungen gebildet werden. Diese Rückstellungen könnten – je nach Entwicklung – im weiteren Verfahrensverlauf auch wieder aufgelöst werden, also zu entsprechenden Auszahlungen führen.

Quoten unterschiedlich hoch

Da die in den einzelnen P&R-Insolvenzverfahren zu bildenden Rückstellungen unterschiedlich hoch sind, differieren auch die im Rahmen der Abschlagsverteilung auszahlbaren Quoten von Gesellschaft zu Gesellschaft. Alle Gläubiger einer P&R Gesellschaft mit festgestellten Forderungen erhalten jedoch die gleiche Quote. „Erfreulich ist dabei, dass wir in den beiden großen Insolvenzverfahren auf über 68.000 Einzelforderungen jetzt eine Quote von weiteren fünf Prozent auf die festgestellten Forderungen an die Gläubiger auszahlen können. Vor Rückstellungen haben wir damit bereits eine Quote erreicht, die die ersten Kaufangebote, mit denen Dritte Forderungen erwerben wollten, deutlich übersteigt“, betont Jaffé.

In den Insolvenzverfahren der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (GC) mit fast 40.000 festgestellten Einzelforderungen und der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (LF) mit rund 28.500 geprüften Forderungen gelangen so jetzt weitere rund 130 Millionen Euro zur Auszahlung. Bei der GC und LF wurde bereits bei der ersten Abschlagsverteilung eine Quote von 7,5 Prozent auf die festgestellten Forderungen ausgezahlt; die Gläubiger, deren Forderung erst nach der ersten Abschlagsverteilung festgestellt wurde, erhalten vorab eine entsprechende Zahlung. Diese Anleger kommen also mit der Dezember-Zahlung auf eine Quote von 12,5 Prozent.

Wegen der relativ höheren, notwendigen Rückstellungen beläuft sich die Quote der zweiten Abschlagsverteilung für die Gläubiger der P&R Transport-Container GmbH (TC) mit rund 15.500 Einzelforderungen und der P&R Container Leasing GmbH (CL) mit rund 2.400 Einzelforderungen nur auf 1,5 Prozent. Insgesamt entspricht dies einer Summe von 9,4 Millionen Euro. Die Rückstellungen müssten hier insbesondere in Bezug auf die Frage der Anfechtbarkeit der vorinsolvenzlich ausgezahlten Gelder gebildet werden. Wären Gelder anfechtbar, könnte dies auch Auswirkungen auf die Verteilung der aus der Containerverwertung realisierten Gelder haben. Bei der ersten Abschlagsverteilung für die Gläubiger der CL und der TC erreichte die Quote vier Prozent.

Noch keine höchstrichterliche Klärung der Anfechtbarkeit

Bei dem Thema der Anfechtbarkeit geht es darum, dass Auszahlungen, die vor einer Insolvenz vorgenommen worden sind, nach dem Insolvenzrecht unter bestimmten Voraussetzungen angefochten und damit zurückgefordert werden können, auch wenn sie schon lange abgewickelt sind und die Empfänger keinerlei Kenntnisse von etwaigen Missständen hatten.

Die Frage, ob an die Anleger in den letzten vier Jahren vor Antragstellung im Jahr 2018 gezahlte Gelder gegebenenfalls im Wege der Insolvenzanfechtung zurückgefordert werden können, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt und von erheblicher Bedeutung für die Gläubiger, so die Mitteilung. Denn wenn die Anleger die Gelder zurückzahlen müssten, würde sich die Quote in den betroffenen Verfahren für die Gläubiger erheblich erhöhen. „Viele Anleger hatten in den Jahren vor der Insolvenz die erhaltenen Gelder nicht wieder angelegt und fühlten sich daher von der P&R-Insolvenz zunächst nicht betroffen, während die heutigen Gläubiger einen Schaden im Milliardenbereich erlitten haben“, heißt es in der Mitteilung.

Um eine Klärung herbeizuführen, haben die Insolvenzverwalter wenige Pilotverfahren angestrengt. Allen anderen betroffenen Anlegern wurden bezüglich der Verjährung der Ansprüche „Hemmungsvereinbarungen“ vorgeschlagen, damit die Insolvenzverwalter ebenso wie die Anleger den Ausgang der Pilotverfahren abwarten können. Fast 99 Prozent der mehr als 125.000 betroffenen (Ex-) Anleger haben diese Vereinbarung für eine Hemmung der Verjährung bis zum 31. Dezember 2023 akzeptiert.

„Gänzlich unterschiedliche“ Gerichtsentscheidungen

In den anderen Fällen mussten, um die Verjährung zu verhindern, Verfahren eingeleitet werden, „was oft daran lag, dass einzelne Rechtsanwälte ihren Mandanten geraten haben, die Dinge streitig auszutragen“, so die Mitteilung. Dieses Vorgehen werde aber nicht zur Klärung der Rechtslage beitragen, denn es lägen dem Bundesgerichtshof bereits seit längerer Zeit mehrere Pilotverfahren zur Entscheidung vor, nachdem die angerufenen Gerichte in erster wie in zweiter Instanz „gänzlich unterschiedliche Rechtsauffassungen“ vertreten hatten.

Während viele Gerichte die Anfechtungsklage abwiesen, haben mehrere Gerichte auch zu Gunsten der Insolvenzverwalter entschieden und die Anfechtung bejaht, sei es in Bezug auf die Anfechtung des Rückkaufpreises, der Miete oder des erzielten Gewinns, berichtet die Kanzlei. Das bestätige, dass nur auf Basis einer höchstrichterlichen Entscheidung zur Frage, ob die Vorgänge anfechtbar sind, rechtssicher gehandelt werden kann.

Im weiteren Verfahrensverlauf werde es voraussichtlich noch mehrere Abschlagsverteilungen an die Gläubiger geben, womöglich bereits im kommenden Jahr. Die Durchführung einer Abschlagsverteilung mache jedoch wegen des damit verbundenen Aufwands nur Sinn, wenn substanzielle Erlöse ausgezahlt werden können. Ein genauer Termin für die nächste Abschlagsverteilung lasse sich daher heute noch nicht in Aussicht stellen.

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