WEG stärkt Rechte der Eigentümer

Zum 1. Juli 2007 tritt das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Kraft ? Besitzer können dann unter anderem bei Modernisierungen ihren Willen schneller durchsetzen.

Bislang mussten Eigentümergemeinschaften bauliche Veränderungen am gemeinsamen Haus einstimmig beschließen. Das Vetorecht des Einzelnen konnte dabei wichtige Entscheidungen etwa über Modernisierungsmaßnahmen blockieren.

Nun reicht dank der WEG-Novelle für Beschlüsse über modernisierende Instandsetzungen die einfache Mehrheit in der Eigentümergemeinschaft. In einigen Fällen, wie beispielsweise der Einbau einer energiesparenden Heizung oder eines Aufzugs, ist eine Dreiviertel-Mehrheit nötig. Diese müssen allerdings zusammen mindestens die Hälfte aller Miteigentumsanteile halten.

?Das neue Gesetz schafft erheblich mehr Gerechtigkeit und Flexibilität und vermeidet so typische Ärgernisse und Streitigkeiten in den Eigentümergemeinschaften?, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des IVD Bundesverbandes, Berlin.

Das neue WEG beinhaltet noch weitere Änderungen: Beispielsweise haften Wohnungseigentümer künftig nur noch in Höhe ihres Eigentumsanteils. Bisher haftete jeder einzelne Miteigentümer Außenstehenden gegenüber in voller Höhe ? etwa wenn die Heizölrechnung von anderen Miteigentümern nicht bezahlt wurde.

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