Bankbürgschaft Smartkaution geht an den Start

Mit dem Produkt Smartkaution.de haben Mieter ab sofort die Möglichkeit eine Bankbürgschaft erhalten, um mit dieser eine klassische Barkaution zu ersetzen. Hinter dem Bankbürgschaftsprodukt steht eine Kooperation der MKB Mietkautions AG mit der SWK Bank.

Mietshaus1.jpgDie Bankbürgschaft kann von Kunden online in Höhe der entsprechenden Mietkaution beantragt werden und rückt bei Neuabschluss eines Mietvertrages an die Stelle der Barkaution. Bei bestehenden Mietverhältnissen kann die Bürgschaft nachträglich im Austausch gegen die Barkaution als Sicherheit für den Vermieter hinterlegt werden.

„Nach umfassender Prüfung des Marktes und der bereits vorhandenen Produkte haben wir die Smartkaution an eine Bankbürgschaft der SWK Bank gekoppelt. Wir sehen hier gegenüber dem herkömmlichen Mietkautionskonto – aber auch Modellen, die mit einem Versicherungssystem arbeiten – deutliche Vorteile für Mieter und Vermieter“, so Bernd Schlutt, Vorstand der Mietkautions AG mit Sitz in Berlin.

Für diese Bankbürgschaft zahlt der Mieter jährlich eine Gebühr in Höhe von fünf Prozent der Bürgschaftssumme sowie einmal ein Bearbeitungsentgelt von 120 Euro beim ersten sowie 30 Euro bei jedem nachfolgenden Smartkautions-Vertrag. Für den Vermieter ist das Produkt kostenlos.

Für den Mieter entstehen finanzielle Freiräume, da er die sonst durch die Mietkaution gebundenen Mittel für andere Investitionen oder rentablere Anlageformen nutzen kann. „32 Milliarden Euro an privaten Mietkautionen liegen mit einer sehr niedrigen Verzinsung von durchschnittlich weniger als einem Prozent derzeit auf deutschen Sparbüchern“, erklärt Schlutt. Entsprechend großes Potenzial hat er für die erfolgreiche Etablierung der Smartkaution im deutschen Wohnungsmarkt ausgemacht.

Für den Vermieter seien der deutlich geringere Verwaltungsaufwand durch den Wegfall von Kontoführungen und die Auszahlung der Mietkaution auf erstes Verlangen sowie der Verzicht auf die Einreden der Anfechtung, der Aufrechnung sowie der Vorausklage gemäß der Paragrafen 770, 771 BGB Argumente für die Bankbürgschaft. Zudem erfolge bei der Prüfung zur Gewährung einer Smartkaution bereits eine umfassende Bonitätsprüfung des Mieters seitens der SWK Bank. Aus diesem Grund rechnet die MKB Mietkautions AG vor allem seitens der Wohnungswirtschaft mit einer großen Nachfrage. (te)

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