„Für den kleinen Geldbeutel“

Können Anleger im Fall einer Insolvenz mit einer Rückzahlung ihrer Gelder rechnen?

Sie finden bei uns ausschließlich Objektgesellschaften, bei denen das Risiko immer auf das Einzelrisiko abgestellt ist. Geht die Immobilie durch Feuer oder Wasser unter, ist das Objekt versichert. Gerät die Immobilie in eine wirtschaftliche Schieflage und tritt der Verwertungsfall ein, wird gemäß der vertraglich geregelten Sicherheiten gezahlt. Bei Beteiligungen an Projektimmobilien, soweit keine erstrangig finanzierende Bank im Projekt involviert ist, können wir den Investoren auch erstrangige Besicherungen anbieten. Natürlich ist der Erwerb von Wertpapieren immer mit Risiken verbunden, und auch der Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen werden.

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Garantieren Sie Anlegern eine Beteiligung an Wertsteigerungen?

Ja. Gibt es eine Wertsteigerung, werden die Anleger daran beteiligt. Das bedeutet, dass ein weiterer Geldbetrag durch einen anzunehmenden Wertzuwachs der Immobilie, unabhängig von den bereits gezahlten Zinsen, am Ende der Laufzeit an die Investoren ausgeschüttet wird. Dieser Bonuszins ist eine spannende Variable bei der Berechnung der Gesamtrendite – schließlich kann er, je nachdem wie sich das Marktumfeld und die Immobilienpreise entwickeln, den Gesamtzins noch einmal deutlich nach oben verschieben. Zur Berechnung und für die kontinuierliche Darstellung der Wertsteigerung werden jährliche Wertgutachten von einem unabhängigen Gutachter erstellt. Zudem wird zu Beginn und zum Ende der Laufzeit ein Gutachten erstellt, um die Wertentwicklung komplett abbilden zu können. Am Ende der vertraglichen Laufzeit hat der Bestandshalter dann zwei Möglichkeiten: Er verkauft die Immobilie – dann wird der Preis mit dem ermittelten Wert zu Beginn der Laufzeit abgeglichen und die Wertsteigerung wird ermittelt. Oder er hält das Objekt weiter im Bestand. Dann wird ein abschließendes Wertgutachten erstellt, aufgrund dessen die Wertenwicklung seit Laufzeitbeginn ermittelt und der Bonuszins fällig wird. Ist dann der am Ende der Laufzeit ermittelte Immobilienwert höher als zu Beginn der Emission, werden die Investoren in Höhe der prozentualen Wertsteigerung beteiligt und erhalten neben ihrer laufenden Verzinsung eine einmalige Sonderzahlung in Höhe der Wertsteigerung.

Seite drei: „Mit Crowdinvesting können Investoren diversifizieren“

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