Immobilienverkäufe vom Bund: Länderkammer wird nicht ausgeschlossen

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat nach Kritik aus den Ländern und der Koalition von seinen Plänen Abstand genommen, den Bundesrat bei Immobilienverkäufen des Bundes außen vor zu lassen.

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Ein solcher Passus sei in dem entsprechenden Gesetzentwurf zur Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten nicht enthalten, verlautete am Dienstag aus Koalitionskreisen in Berlin. Die nun überarbeiteten Gesetzespläne sollen an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Länder wollen weiter mitbestimmen

Der Bund hatte den Ländern vor der Sommerpause zugesagt, sich mit rund sieben Milliarden Euro an den Flüchtlingskosten zu beteiligen. Schäuble hatte sein Ja nach Medienberichten damit verbunden, das bestehende Recht des Bundesrates zur Mitbestimmung beim Verkauf von wichtigen Immobilien des Bundes abzuschaffen.

Ein entsprechender Passus sei in einem Referentenentwurf mehr oder weniger bewusst versteckt worden, warfen ihm Kritiker unter anderem aus der SPD vor.

Das SPD-geführte Bundeswirtschaftsministerium soll damals sein Veto eingelegt haben. Den Ländern gehe es nicht allein um finanzielle, sondern auch um städtebauliche und soziale Aspekte, hieß es. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

 

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