Eigentümer bleibt die Stadt

Kontinuierlich steigende Grundstückspreise und verschärfte Regulierungen arbeiten gegen steigende Wohneigentumsquoten. Eine gute Alternative könnte ein Recht sein, das zwar seit 1919 besteht, aber in Vergessenheit geraten zu sein scheint.

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Für das Grundstück lediglich Erbbauzinsen zahlen, statt den gesamten Kaufpreis; so könnte sich der Traum vom Wohneigentum für mehr Menschen erfüllen.

Städte und Gemeinden setzten nach Angaben des Deutschen Erbbaurechtsverbandes wieder verstärkt auf die Vergabe von Erbbaurechten, anstatt Grundstücke zu verkaufen. So habe die rot-grüne Regierungsfraktion von Hamburg am 14. Juni erklärt, dass sie strategisch wichtige städtische Grundstücke öfter im Erbbaurecht vergeben wolle.

Auch in Leipzig, Erding bei München und Berlin seien bereits Objekte im Erbbaurecht ausgeschrieben wurden oder die Nutzung sei Bestandteil des Koalitionsvertrages. Für die verstärkte Nutzung nennt der Deutsche Erbbaurechtsverband drei Gründe.

Bodenspekulationen verhindern

Erstens würden Erbbaurechte Bodenspekulationen verhindern. Städte und Gemeinden, die Erbbaurechte vergeben, sichern sich dauerhaft ihre Grundstücke und behalten weiterhin einen Einfluss auf deren Nutzung – ohne auf die Rendite verzichten zu müssen.

So würden in Leipzig das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung und die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft nur Erbbaurechte an Baugemeinschaften vergeben, die den Wohnraum selbst nutzen wollen. Auch die Berliner Regierung möchte laut Koalitionsvertrag Erbbaurechte ausdrücklich einsetzen, um Nutzungsbindungen langfristig zu sichern.

Mehr Wohneigentum

Zweitens würden Erbbaurechte die Bildung von Wohneigentum erleichtern. Der durchschnittliche Kaufpreis für Bauland ist in Deutschland seit 2011 kontinuierlich gestiegen. Gleichzeitig wurde durch die Wohnimmobilienkreditrichtlinie die Kreditvergabe strenger reglementiert. Für viele Interessenten sei es deshalb schwer, Wohneigentum zu bilden.

Das Erbbaurecht könne eine gute Alternative sein, da beim Erwerb die Kosten für das Grundstück entfallen. Stattdessen zahlt der Erbbaurechtsnehmer einen jährlichen Erbbauzins an den Eigentümer des Grundstücks. Damit sei das Erbbaurecht insbesondere für Käufer interessant, die über wenig Liquidität verfügen oder ihr Eigenkapital schonen möchten.

Konditionen werden günstiger

Drittens werden Erbbaurechte nach Angaben des Deutschen Erbbaurechtsverbandes günstiger. In der Vergangenheit habe der jährliche Erbbauzins üblicherweise bei drei bis fünf Prozent des Grundstückswertes gelegen. Dieser Betrag werde individuell festgelegt und sei verhandelbar.

In Anbetracht der niedrigen Hypothekenzinsen würden einige Grundstückseigentümer Erbbaurechte aktuell zu günstigeren Konditionen vergeben. Die Stadt Hamburg habe beispielsweise den Erbbauzins auf 2,1 Prozent gesenkt. In Berlin sehe der Koalitionsvertrag vor, dass Erbbauzinsen abgesenkt werden können, um förderungswürdige Ziele zu verwirklichen. (kl)

Foto: Shutterstock

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