Landgericht: Mietpreisbremse in Hessen hat keine Rechtskraft

Das Landgericht Frankfurt hat die Mietpreisbremse in Hessen für unwirksam erklärt. Das Land habe die Rechtsverordnung nicht ordnungsgemäß begründet, entschied die Kammer am Dienstag.

Die Entscheidung des Gerichts ist vorerst noch nicht rechtskräftig. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung wurde Revision zum BGH zugelassen.

Laut Verordnung, mit der die hessische Bauministerin Priska Hinz (Grüne) im November 2015 ein Bundesgesetz umgesetzt hatte, darf die neue Wohnungsmiete bei einem Mieterwechsel nur maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen.

Hinz hatte die Vorschrift für 16 Kommunen erlassen, deren Wohnungsmarkt als angespannt gilt, darunter viele im Rhein-Main-Gebiet.

Gesetzgeber verlangt Begründung

Das Gericht wies jetzt daraufhin, dass der Bundesgesetzgeber ausdrücklich eine Begründung verlangt habe, wieso ein spezieller Wohnungsmarkt als angespannt gelte.

Mit dem Urteil entschied das Landgericht in der Berufungsinstanz zu Gunsten eines Vermieters aus Frankfurt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

 

Mehr Beiträge zum Thema Mietpreisbremse:

Bundesverfassungsgericht soll Mietpreisbremse prüfen

Städte- und Gemeindebund: Mietpreisbremse wenig wirksam

Berliner Landgericht hält Mietpreisbremse für verfassungswidrig

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments