Reform des Bauvertragsrechts – was sich 2018 ändert

Seit dem 1. Januar 2018 ist die Reform des Bauvertragsrechts in Kraft. Die Novelle enthält eine Vielzahl von Neuregelungen und Änderungen, die Baufamilien mehr Sicherheit bieten.

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Das neue Bauvertragsrecht sieht zahlreiche verbindliche Fristen vor.

In den vergangenen Jahren haben die Folgen von Bauschäden deutlich zugenommen, bundesweit werden jährlich Schäden in Milliardenhöhe verursacht. „Die Neuregelung des Bauvertragsrechts ist daher ein wichtiger Schritt“, so Rüdiger Grimmert von der BHW Bausparkasse. Baufirmen müssen ihre Kunden zukünftig vor Vertragsunterzeichnung über ihre Rechte belehren und ihnen eine Widerrufsmöglichkeit einräumen.

Genau festgelegt ist zukünftig auch, welche Planungsunterlagen, bautechnischen Nachweise und Unternehmererklärungen Baufamilien oder Modernisierern vor Beginn und zur Fertigstellung des Bauvorhabens ausgehändigt werden müssen. Das umfasst die Genehmigungsplanung ebenso wie EnEV-Nachweise, Unterlagen zur Instandsetzung und Nachweise für die KfW-Förderung.

Verbindliche Fristen sind Pflicht

Ob Neubau oder umfangreiche Modernisierung – Baumaßnahmen sind mit hohen finanziellen Verpflichtungen über einen langen Zeitraum verbunden. Baufirmen müssen daher ihren Kunden vollständige Baubeschreibungen vorlegen und Leistungen sowie Ausführungs- und Materialqualitäten korrekt angeben. Zudem muss eine verbindliche Angabe zum Zeitpunkt der Fertigstellung gemacht werden.

Den Streitfall vermeiden

„Baustreitigkeiten sind oft kostspielig und langwierig. Und viele Schäden am Bau sind erst Jahre später erkennbar“, so Grimmert. Im schlimmsten Fall sind die Gewährleistungsfristen dann abgelaufen. Experten schätzen, dass dies rund zehn Prozent der Schäden betrifft. Im Streitfall sollen künftig spezielle Baukammern an den Landgerichten helfen. „Baufamilien sollten ihr Bauvorhaben von einem Sachverständigen begleiten lassen“, rät der BHW Experte. So lassen sich Rechtsstreitigkeiten von vornherein vermeiden. (fm)

Foto: Shutterstock

 

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