BaFin: Wir haben auch nicht geschlafen, wenn ermittelt wird

BaFin-Präsident Felix Hufeld hat davor gewarnt, falsche Erwartungen an die Finanzaufsicht zu stellen. „Sich um des vermeintlichen Erfolgs willen zu einer Behörde mit Allzuständigkeit aufzuschwingen – oder zu einer solchen gemacht zu werden, wäre rechtsstaatlich bedenklich“, sagte Hufeld bei der Jahrespressekonferenz der Finanzaufsicht in Frankfurt am Main.

Bafin-Präsident Felix Hufeld: „Ein Rückfall in das regulatorische Laissez-faire der Vorkrisenzeit wäre fatal.“

Immer wichtiger sei dagegen, dass die BaFin intensiv mit anderen Behörden kooperiere – und das national wie international. Unter anderem bei der Geldwäscheprävention müsse die BaFin immer wieder deutlich machen, was ihre Aufgabe sei und was nicht. „Wir sind hier in einem Rechtsstaat und nicht im wilden Westen. Wir können uns
nicht einfach einen Sheriffstern ans Revers heften, losreiten und irgendwelche Verdächtige verhaften, etwa potenzielle Geldwäscher“, erklärte Hufeld. Alleine die Strafverfolgungsbehörden könnten polizeiliche Mittel und Ermittlungsmethoden anwenden.

Nicht auf Erfolgen der Nachkrisenregulierung ausruhen

„Wenn sie ermitteln, heißt das auch nicht, dass wir geschlafen hätten. Im Gegenteil: Etwa 90 Prozent der Geldwäscheverdachtsmeldungen kommen aus dem Finanzsektor – und zwar auf Basis von Präventionssystemen, die just dazu eingerichtet werden, solche Meldungen zu produzieren, und die wir beaufsichtigen“, versicherte der BaFin-Präsident. Gleichzeitig warnte Hufeld davor, sich auf den Erfolgen der Nachkrisenregulierung auszuruhen. Dank weitreichender Reformen sei der Finanzsektor stabiler und widerstandsfähiger als vor Ausbruch der Krise.

„Selbst der historisch einmalige regulatorische Kraftakt nach Ausbruch der Krise hat aber weder die alten Risiken abgeschafft, noch hat er sämtliche neuen und künftigen Herausforderungen vorweggenommen. Ständige Wachsamkeit ist daher das höchste Gebot. Ein Rückfall in das regulatorische Laissez-faire der Vorkrisenzeit wäre fatal“, sagte Hufeld.

Kooperation als Köningsweg bei der Geldwäscheprävention

Kooperation ist auch für Dr. Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor Abwicklung, der Königsweg bei der Geldwäscheprävention. „Dass es bislang noch keine einheitlichen Regelungen in Europa gab, hat vor allem einer Gruppe genutzt: den Gesetzesbrechern“, betonte Dr. Pötzsch. Ausdrücklich lobte er den Aktionsplan des EU-Ministerrats und die Roadmap der EU-Kommission. Diese sehen unter anderem die Schaffung echter aufsichtlicher Konvergenz in Europa vor. Auch die Stärkung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die künftig Untersuchungen auf nationaler Ebene erzwingen und notfalls selbst aufsichtlich handeln kann, begrüßte Pötzsch. Gleichzeitig warnte er: „Ein Aufseher der Aufseher darf die EBA nicht sein.“

Seite zwei: MiFID II bereitet noch Probleme

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