PwC: Bafin erleichtert Basiskontoeröffnung für Flüchtlinge

Aufgrund der starken Zuwanderung nach Europa und den daraus resultierenden überlasteten Ausländerbehörden hat die Finanzaufsicht Bafin eine Übergangsregelung zur Eröffnung eines sogenannten „Basiskontos“ für Flüchtlinge erlassen. Dies berichtet die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC).

Die Bafin führt übergangsweise ein Basiskonto für Flüchtlinge ein.

Wie PwC in einem Blog des Unternehmens berichtet, seien zur Eröffnung eines Basiskontos Dokumente ausreichend, die den Briefkopf einer deutschen Ausländerbehörde tragen und Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift des Kontoeröffners umfassen sowie zusätzlich mit einem Lichtbild versehen sind, das Siegel der Ausländerbehörde tragen und vom ausstellenden Sachbearbeiter unterschrieben sind.

Zugang zu einem Basiskonto

Diese Übergangsregelung werde demnach bis zum Inkrafttreten des Zahlungskontengesetzes Anfang 2016, das jedem europäischen Bürger den Zugang zu einem Basiskonto ermöglichen solle, gelten.

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Den Angaben von PwC zufolge wolle die Bafin auf diesem Wege möglichst allen Flüchtlingen den Zugang zu einem Basiskonto eröffnen, um die Entstehung „unkontrollierter Bargeldströme“ zu verhindern. Außerdem entstünde so die Möglichkeit der direkten Überweisung von Sozialleistungen. (nl)

Foto: Shutterstock

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