Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder altersbedingte Einschränkungen können die eigene Entscheidungsfähigkeit abrupt beenden. Wer dann handeln darf, ist oft nicht so klar geregelt, wie viele annehmen. Worauf es bei der Vorsorgevollmacht ankommt, zeigt eine aktuelle Einordnung der Debeka.