Linkspartei will Haftungserweiterung für WP – wegen P&R

Die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht, wonach die gesetzliche Haftungsbegrenzung für Abschlussprüfer aufgehoben werden soll. Anlass ist die Causa P&R.

 

Sahra Wagenknecht, neben Dietmar Bartsch Vorsitzende der Linksfraktion, sieht durch die bisherige Vorschrift „Fahrlässigkeit begünstigt.“

Die Linksfraktion will, dass das nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) bestehende „Haftungsprivileg“ von Wirtschaftsprüfern aufgehoben wird und die Haftungsvorschriften an die für andere Berufsgruppen geltenden angepasst werden. Der Bundestag soll dem Antrag zufolge die Bundesregierung auffordern, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen,

Regelmäßig seien besonders die vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Skandale verwickelt, heißt es in dem Antrag. Deren Abschlussprüfungen hätten beispielsweise der Hypo Real Estate oder der Mittelstandsbank IKB uneingeschränkte Zahlungsfähigkeit bescheinigt – wenige Wochen vor deren Insolvenz.

„Instrument für mehr präventiven Anlegerschutz“

Ein dafür verantwortliches Strukturproblem sei, dass die Prüfer vom zu prüfenden Unternehmen engagiert und entlohnt werden. Fahrlässigkeit werde zudem begünstigt, da die Haftung für Abschlussprüfer auf eine Million Euro begrenzt ist (Paragraf 323 Absatz 2 Satz 1 HGB).

Schäden im Kapitalmarktbereich würden aber regelmäßig diese Schadensersatzsumme übersteigen, wie die Insolvenz der Container-Firma P&R jüngst zeige. Der Schaden für die etwa 54.000 P&R-Anleger liege im Milliarden-Euro-Bereich, und auch hier sei bei keiner Prüfung aufgefallen, dass es rund eine Million „verbuchte“ Containerboxen nie gegeben habe.

Anwälte, Ärzte oder Architekten beispielsweise würden für ähnliche Fahrlässigkeit zivilrechtlich unbegrenzt haften müssen, Abschlussprüfer aber nur bis zu einer Million Euro, wobei es selten überhaupt zu Schadensersatzzahlungen käme. Die gesetzliche Haftungsbegrenzung für Wirtschaftsprüfer abzuschaffen, sei „ein Instrument für mehr präventiven Anlegerschutz“, so der von Sahra Wagenknecht, Dietmar Bartsch und Fraktion eingereichte Antrag. (sl)

Foto: DiG/Trialon

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