
Immobilienkauf: Notartermin platzt – kein Schadensersatz
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 13. Oktober 2017 – AZ.: V ZR 11/17 – die Haftung eines potenziellen Verkäufers einer Eigentumswohnung bei einem geplatzten Notartermin nur in Ausnahmefällen bejaht. Gastbeitrag von Oliver Renner, Rechtsanwälte Wüterich Breucker
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