
Vertreter muss erarbeitete Bestände darlegen
Auch wenn Vertreter den Ausgleich nach den "Grundsätzen" fordern, müssen sie die von ihnen aufgebauten Bestände im Einzelnen darlegen, sofern Ihnen Bestände übertragen worden waren. Dies hat nunmehr das OLG München klargestellt. Gastbeitrag von Jürgen Evers, Kanzlei Blanke Meier Evers …
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