
Vergütungsvereinbarung: Keine fehlerhafte Widerrufsbelehrung riskieren
Berater sollten bei der Vermittlung von Nettopolicen ein besonderes Augenmerk auf die Widerrufsbelehrung innerhalb der separaten Vergütungsvereinbarung legen. Ist diese ungültig, wird die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt.
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