Verfassungsgericht rüffelt Assekuranzen

Das Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe, hat die Lebensversicherer erneut zu mehr Transparenz in den Versicherungsbedingungen aufgefordert. In einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 15. Februar 2006 (1BvR 1317/96) bemängelten die Richter nochmals die Intransparenz von Versicherungsverträge im Hinblick auf die Verrechung der Abschlusskosten sowie die niedrigen Rückkaufswerte bei einer Vertragskündigung nach wenigen Jahren Laufzeit.

Die erste Kammer des ersten Senat stellte konkret fest, dass Versicherungsnehmer bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung erkennen können müssen, in welcher Höhe Abschlusskosten mit der Prämie verrechnet werden dürfen. Zudem stellten die Verfassungsrichter klar, dass bei einer vorzeitigen Beendigung des Lebensversicherungs-verhältnisses Kunden eine Rückvergütung erhalten müssen, deren Wert auch unter Berücksichtigung in Rechnung gestellter Abschlusskosten sowie des Risiko- und Verwaltungskostenanteils in einem angemessenen Verhältnis zu den bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Versicherungsprämien stehe.

Mit dem Urteil bekräftigte das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil vom Juli 2005.

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