Rechtsschutz-Policen: Sanfter Streit im Trend

Zudem bietet Arag im Aktiv-Rechtsschutz Komfort zusätzliche Verbesserungen an. Dazu gehört die Beratung im Zusammenhang mit Aufhebungsvereinbarungen bis 1.000 Euro, auch wenn noch kein klassischer Arbeits-Rechtsschutzfall vorliegt – also bereits vor der Kündigung – sowie generell eine unbegrenzte Deckungssumme europaweit.

Wer zahlt den Anwalt, wenn die Kündigung droht?

Auch der Rechtsschutz als Arbeitgeber im Privathaushalt und die Beratung zur Erstellung von Patientenverfügungen sind mitversichert. Apropos Beratung zu Aufhebungsvereinbarungen: Schon 2004 hatte der Ombudsmann zugunsten eines Versicherten entschieden, der eine Deckungszusage für anwaltlichen Rat gewollt hatte, nachdem sein Arbeitgeber mitteilte, dass der Mann in der Firma nicht mehr erwünscht sei und von sich aus gehen solle (Az.: 8499/ 2002). Ende 2008 hat der Bundesgerichtshof entschieden: Wird einem Arbeitnehmer von der Firma die Kündigung angedroht, kann er sich auf Kosten seiner Rechtsschutzversicherung einen Anwalt nehmen (Az.: IV ZR 305/07).

Der neue Komfort-Schutz für den Privatbereich von Arag berücksichtigt diese Rechtsprechung vorbildlich. Er ist zudem wie bei immer mehr anderen Anbietern auch modular aufgebaut und kann optional auf Beruf, Verkehr und Wohnen erweitert werden. Auch ein erweiterter Straf-Rechtsschutz für das Ehrenamt und den Beruf sind abschließbar.

Je nach Modul hat die Police ihren Preis, der laut Arag traditionell im güns­tigs­ten Marktdrittel liegen soll. Das ist kaum nachprüfbar. Immerhin wird eine SB-Staffel zwischen null und 1.000 Euro geboten. Der Komfort-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich ohne Verkehr, Unterhalt, Ehesachen und erweiterten Strafrechtsschutz kostet eine Arbeitnehmer-Familie mit 150 Euro SB knapp 209 Jahresbeitrag. Relativ günstig fahren Singles.

Zukunftsorientierter Service

Die Wiesbadener Deurag erstattet seit Oktober im erweiterten Beratungs-Rechtsschutz für ein Beratungsgespräch sowie eine darüber hinausgehende Tätigkeit eines Rechtsanwalts oder Notars zur Erstellung einer rechtswirksamen Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht Kosten bis zu 500 Euro. Auf die Anrechnung einer Selbstbeteiligung wird dabei verzichtet, heißt es bei Deurag.

Darüber hinaus haben die Wiesbadener ihren Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz um eine Option für Selbstständige ergänzt. „Dieser Personenkreis kann nun – unabhängig vom jährlichen Gesamt-Bruttoumsatz – privat wie ein Nichtselbstständiger versichert werden. Damit sind wir einer der wenigen Rechtsschutzversicherer, die im privaten Bereich nicht mehr zwischen Selbstständigen und Nichtselbstständigen unterscheiden“, erklärt Deurag-Vertriebsleiterin Sabine R. Waldenmaier.

Auch die DMB Rechtsschutz-Versicherung, Köln, folgt dem Mediations-Trend und führt ab 2011 die sogenannte DMB Recht-Einigungshilfe als Zusatzleis­tung im Rahmen ihrer Produkverbesserungen ein. Sie soll für Neu- und Bestandskunden gelten.

„Kurz nach dem Anruf bei der DMB Recht-Hotline wird der Kunde von einem geschulten Mediator zurückgerufen. Mit diesem zukunftsorientierten Service bieten wir eine schnelle Lösung. Der Kunde arbeitet aktiv an der Einigung mit und muss kein Gerichtsurteil akzeptieren, das die Ursache des Streits nicht beseitigt“, erläutert DMB-Rechtsschutz-Vorstand Dr. Wolfgang Hofbauer, die Vorteile.

Seite 5: Sorglos-Versicherungen Fehlanzeige

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