EU einigt sich auf Beipackzettel

Die Trilog-Parteien haben ihre Verhandlungen zur Verordnung zu Basisinformationsblättern für verpachte Anlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products, PRIIPs) abgeschlossen. Die Verbände BVI, GDV und BVK begrüßen die Einigung. Versicherer und Vermittler üben aber auch Kritik.

Das Europäische Parlament, der Europäische Ministerrat und die Europäische Kommission haben einen Verordnungstext über Informationsblätter für verpackte Finanzanlageprodukte verabschiedet.

Am 20. November 2013 hatte das Europäische Parlament über den Entwurf der Europäischen Kommission zum Kundeninformationsblatt im Rahmen der PRIIPs-Verordnung abgestimmt. Am 1. April 2014 haben sich nun auf das Parlament, der Ministerrat und die Kommission der Europäischen Union im sogenannten Trilog auf einen Verordnungstext für die Finanzprodukte geeinigt. Damit liegt eine finale Entscheidung zu diesem Thema vor.

Der deutsche Fondsverband BVI bewertet das Ergebnis der Verhandlungen positiv. „Einheitliche Informationen machen eine fundierte Entscheidung erst möglich, indem sie die unterschiedlichen Finanzprodukte vergleichbar machen“, so Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. „Vergleichbarkeit schützt die Anleger direkt. Außerdem fördert sie den Wettbewerb, was den Verbrauchern letztlich auch zu Gute kommt.“ Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wertet das Ergebnis „als wichtigen Schritt, um die Transparenz im europäischen Finanzvertrieb zu verbessern“.

Umfang des Produktinformationsblatts erschwert Vergleich

Der GDV kritisiert jedoch, dass der Versuch, für möglichst viele Finanzprodukte einheitliche Regeln einzuführen, zwangsläufig zu Lasten der Vergleichbarkeit und Verständlichkeit gehe. 
So sei der geplante Umfang des Basisinformationsblatts aus Sicht des Verbands kaum geeignet, um den Produktvergleich für die Kunden zu erleichtern. „Die vielen im Produktinformationsblatt enthaltenen Unterpunkte führen die ursprüngliche Idee eines kurzen und leicht verständlichen Überblicks geradezu ad absurdum“, so der GDV.

Der  Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt in einer Stellungnahme, dass die Annex-Lösung vom Tisch sei und es nur ein Kurzinformations-Dokument geben werde. Damit werde einer Forderung des BVK Rechnung getragen worden, wonach ein zusätzliches Informationsblatt, in dem auch noch die Kosten offengelegt werden sollten, für den Verbraucher kontraproduktiv ist.

BVK und GDV: Lebensversicherung kein „komplexes Produkt“

Grundsätzlich begrüßt der GDV die Entscheidung, staatlich anerkannte Altersvorsorgeprodukte von der PRIIPs-Verordnung auszunehmen. Gleichzeitig bewertet er den Plan kritisch, diese Abgrenzung nach vier Jahren auf den Prüfstand zu stellen. Damit bestehe weiterhin die Gefahr, dass anerkannte Altersvorsorgeprodukte wie die Riester-Rente künftig mit riskanten Finanzinstrumenten wie Derivaten in einen Topf geworfen werden, so der GDV.

Der Verband warnt vor einer Einordnung der Lebensversicherung als „komplexes Finanzprodukt“. Als komplex gelten nach Vorstellung der EU-Parteien Produkte, die in Anlagen investieren, die Privatanlegern normalerweise nicht zugänglich sind. Der GDV hält diese Definition für problematisch. Denn es bestehe die Gefahr, dass Lebensversicherungen mit eingeschlossen werden. Damit würden sinnvolle und sichere Altersvorsorgeprodukte wie die Lebensversicherung zu Unrecht als komplexe Risikoanlagen gebrandmarkt, heißt es in einer GDV-Stellungnahme.

Aufmerksam will auch der BVK die Frage der Lebensversicherung als PRIIPS-Produkt verfolgen. „Die Lebensversicherung ist systematisch ein Versicherungsprodukt und kein Anlageprodukt. Sie dient als Produkt zur Altersvorsorge und stellt einen Vertrag mit langfristiger Bindung dar, in dem die garantierten Leistungen für die Versicherungsgemeinschaft Vorrang haben vor möglichst hohen Auszahlungen an Einzelne“, fordert BVK-Präsident Michael Heinz. (jb)

Foto: Shutterstock

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