Schulunfähigkeits-Police: Vereinfachter Einstieg in die BU?

Immer mehr Anbieter von Kinderpolicen bieten Bausteinlösungen an, bei denen der lebensbegleitende Ansatz im Vordergrund steht. Doch die Verzahnung von Sparvorgang und Risikoschutz stößt nicht überall auf Zustimmung. Insbesondere an der Sinnhaftigkeit des Zusatzbausteins „Schulunfähigkeit“ scheiden sich die Geister.

Den Verbraucherschützern sind insbesondere solche Tarife ein Dorn im Auge, bei denen zum Haupttarif einer Rentenversicherung eine Rente für den Eintritt einer Schulunfähigkeit (SU) hinzugewählt werden kann.

„Die Zahl der Anbieter lebensbegleitender Produkte ist gestiegen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass sich die gesetzliche Absicherung in den letzten Jahren weiter verschlechtert hat und private Vorsorge immer wichtiger geworden ist“, sagt Jürgen Hansemann, Direktor Produktförderung der Nürnberger.

Er ist der Ansicht, dass der frühzeitige Vermögensaufbau und die Absicherung bei Schul- oder Berufsunfähigkeit „Priorität eins“ haben sollte. So würden die meisten Kunden nach entsprechender Beratung verstehen, dass es notwendig sei, „rechtzeitig etwas für Altersvorsorge und Risikoschutz der Kinder zu tun“.

Kritik an Produktverknüpfung

Die enge Verzahnung von Sparvorgang und Risikoschutz stößt nicht überall auf Zustimmung. So rät der Bund der Versicherten (BdV) dazu, Versicherungen und Geldanlage zu trennen.

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Den Verbraucherschützern sind insbesondere solche Tarife ein Dorn im Auge, bei der zum Haupttarif einer Rentenversicherung, klassisch oder fondsgebunden, eine Rente für den Eintritt einer Schulunfähigkeit (SU) hinzugewählt werden kann.

Diese leistet, wenn das Kind aus gesundheitlichen Gründen für voraussichtlich mindestens sechs Monate außerstande ist, am Unterricht teilzunehmen. „Der Schutz ist unzureichend“, kritisiert Bianca Boss, Pressereferentin des BdV.

So würde beispielsweise ein querschnittsgelähmtes Kind, „das im Rollstuhl am Unterricht teilnimmt, keine Versicherungsleistung erhalten“. Meist besteht die Möglichkeit, eine SU-Option ab einem bestimmten Lebensalter in einen Berufsunfähigkeitsschutz umzuwandeln, ohne das hierfür eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Seite zwei: SU wird zu BU

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