Mit welcher Versorgungslücke im Pflegefall zu rechnen ist

Die Lücke zwischen den gesetzlichen Leistungen, die man im Pflegefall erhält, und den tatsächlichen Kosten wird trotz aller Reformbemühungen dauerhaft deutlich steigen. Wie hoch die sogenannte Versorgungslücke werden kann, ist den meisten nicht klar.

Markus Hierl, Leiter Partnervertrieb DFV Deutsche Familienversicherung AG

Das Pflegegeld liegt je nach Pflegestufe aktuell zwischen 120 und 700 Euro pro Monat und steht den Betroffenen zur freien Verfügung.

Die Große Koalition hat im Zuge der Pflegereform auch eine Erhöhung der Leistungen vorgesehen. So erfreulich diese Entscheidung auch ist, die finanziellen Belastungen der Menschen werden im Pflegefall dadurch aber kaum geringer. Denn bei weiterhin deutlich steigenden Pflegekosten wirkt die geplante Erhöhung um durchschnittlich 4 Prozent wie ein Tropfen auf den heißen Stein.

Durchschnittsrentner: Pflegebedürftigkeit existenzielles Problem

Das gilt vor allem, wenn der Pflegebedürftige nicht (mehr) über einen unterhaltspflichtigen Partner, Kinder oder verwertbares Vermögen verfügt. Und gilt besonders für Frauen, die im Vergleich zu Männern allein schon auf Grund ihrer um fünf Jahre längeren Lebenserwartung einem doppelt so hohen Pflegefallrisiko ausgesetzt sind.

Das Pflegegeld liegt je nach Pflegestufe aktuell zwischen 120 und 700 Euro pro Monat und steht den Betroffenen zur freien Verfügung. Bei häuslicher Pflege könnte es damit auch den pflegenden Angehörigen für deren Sonderaufwendungen oder etwaige Einkommensverluste zur Verfügung stehen.

Pflegesachleistungen werden dagegen nur für die nachgewiesene Inanspruchnahme eines professionellen Pflegedienstes gewährt und können je nach Pflegestufe zwischen 225 und 1.550 Euro betragen. Zwar sind beide Leistungen im Prinzip miteinander kombinierbar, jedoch immer nur bis zur Höhe der in der jeweiligen Pflegestufe maximal gezahlten Pflegesachleistung.

Was von der Rente übrig bleibt

Die meisten Betroffenen wollen im Pflegefall ambulant zu Hause gepflegt werden – am liebsten von Angehörigen. Dafür steht ihnen zum Beispiel in Pflegestufe II monatlich ein Pflegegeld von 440 Euro (525 Euro bei Demenz) zur Verfügung.

Können Angehörige die Pflege nicht übernehmen, sind die Betroffenen auf Pflegedienste angewiesen, die trotz bezahlter Sachleistungen eine erhebliche finanzielle Lücke entstehen lassen. Bei längerer Pflegebedürftigkeit oder im Falle einer in der Regel betreuungsintensiven Demenz sind selbst nichtberufstätige pflegende Angehörige meist auf die Mithilfe von Pflegefachkräften angewiesen.

Seite zwei: Beispielrechnungen offenbaren gravierende Finanzierungslücke

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