Provisionsabgabeverbot: BVK fordert gesetzliche Verankerung

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) spricht sich im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) des Bundesfinanzministeriums für eine Beibehaltung das Provisionsabgabeverbots aus.

BVK fordert, das Provisionsabgabeverbot mit einer eigenen gesetzlichen Regelung im VAG stärker zu verankern.

„Das Provisionsabgabeverbot hat über viele Jahrzehnte mit dazu beigetragen, dass der Verbraucher nicht mit falschen Anreizen zum Abschluss von Versicherungsverträgen verleitet und dass die Beratungsqualität durch den Vermittler sichergestellt wurde“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Ohne Abgabeverbot sei zu befürchten, dass der Versicherungsnehmer zu schnellen Abschlüssen animiert und der Kunde selbst verleitet werde, nicht nach seinem eigenen Bedarf Versicherungsverträge abzuschließen, sondern nach der Höhe der Provision, die an ihn fließt, entscheide.

BVK: Provisionsabgabeverbot stärker im VAG verankern

Der BVK fordert daher schon seit Jahren, das Provisionsabgabeverbot mit einer eigenen gesetzlichen Regelung im VAG stärker zu verankern. Gleichzeitig sollte nach Ansicht des BVK die Bafin ermächtigt werden, wirksamer und informativer die Zusammenarbeit zwischen Verbrauchern und Verbänden zu gestalten, so dass auch Anzeigende von Verstößen gegen das Provisionsabgabeverbot über die Bearbeitung und den Ausgang von Anzeigen informiert werden können.

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„Das wäre wirklicher Verbraucherschutz“, betont der BVK-Präsident. „Dann könnten auch fragwürdige Geschäftsmodelle, die auf eine ‚Geiz-ist-geil-Mentalität‘ setzen, nicht weiter zum Schaden der Verbraucher und der gesamten Vermittlerbranche betrieben werden.“ (jb)

Foto: BVK

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